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Date: 2008-02-28

DE/Bundestrojaner: Verfassungsrichter toben und erfinden neues Grundrecht

Da Platzte den Verfassungsrichtern in .de der Kragen: Die Onlinedurchsuchung in NRW wurde nicht nur gekippt, sondern die Richter gaben auch Ihre übliche Zurückhaltung auf und erfanden als Antithese ein dazu passendes neues Grundrecht "zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Dazu definierten Sie gleich einen rechtlichen Rahmen mit strengen Auflagen zu Eingriffen des Staates. Aufgeräumt wurde auch gleich mit diversen Hintertürchen und allem möglichen (Un)arten von unspezifischen Gefahrenbildern, allgemeinen Bedrohungsszenarien und uneinheitlichen Grundrechtsverständnissen zwischen unterschiedlichen Behörden. Ebenfalls Richtungsweisend: Wegen der Heimlichkeit und der Unmöglichkeit des Betroffenen seine Interessen wahrzunehmen ist strenge richterliche Kontrolle verpflichtend.
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Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre

February 27, 2008 (presse@ccc.de)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz, das die sog. Online-Durchsuchung von Computern und anderen informationstechnischen Systeme erlauben sollte, eine deutliche Absage erteilt. Zugleich definierten die Richter ein neues Grundrecht, das den Bürger in seinem digitalen Leben weitgehend vor dem Zugriff des Staats schützt.

Mit ihrer Entscheidung stellten die Karlsruher Richter klar, dass die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit und der Integrität der informationstechnischen Systeme hat, auf die sie zunehmend angewiesen ist. Die Gedanken seien auch dann frei, wenn sie auf einem Computer gespeichert sind. Dieses Recht auf eine digitale Intimsphäre fordert der Chaos Computer Club (CCC) seit über 25 Jahren. Der Schutz des digitalen Ichs betreffe nicht nur Computer, sondern auch Telefone und sonstige vernetzte Geräte. "Es bleibt zu hoffen, dass die Internetausdrucker in der Politik kein weiteres Vierteljahrhundert brauchen, bis sie dieses neue Grundrecht verinnerlichen", kommentierte der Sprecher des CCC, Dirk Engling.

In der mündlichen Urteilsbegründung betonten die Verfassungsrichter, dass auch das systematische Abgreifen von Kommunikationsdaten und die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen schwere Grundrechtseingriffe sind. "Wir gehen davon aus, dass diese Bewertung auch bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung zur Anwendung kommt", sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. Gegen die im Januar in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung liegen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor.
(...)

mehr:
http://www.ccc.de/updates/2008/trojaner-notschlachten

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Richter erfinden das Computer-Grundrecht

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf. Mit diesem Urteil ist das Verfassungsgericht im Informationszeitalter angekommen und hat ein IT-Grundrecht erfunden: Der Computer wird zum Teil der Persönlichkeit.

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Weil das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit zu eng war, weil der Schutz der Wohnung allenfalls den heimischen Computer umfasst hätte, nicht aber unterwegs genutzte Laptops, Organizer oder Handys, und weil auch die Rechte auf "Schutz der Privatsphäre" und "informationelle Selbstbestimmung" die Computernutzung bislang nur punktuell schützten, haben die Richter in ihrem Urteil zur Online-Durchsuchung kurzerhand ein völlig neues Grundrecht erfunden: das Recht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

Kurz: den Schutz des eigenen Computers. Oder noch knapper und näher an der Sprache der Informationsgesellschaft: das IT-Grundrecht.

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"Neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit"

Denn aus der Analyse des Ist-Zustandes ermittelten die Verfassungsrichter ohne allzuviel Federlesens ein Schutzbedürfnis des Einzelnen. Und weil sie dieses gegenwärtig nicht erfüllt sahen, entwickelten sie dazu gleich das passende juristische Konzept.

Die "Nutzung der Informationstechnik", argumentieren die Richter, habe für die "Persönlichkeit und die Enfaltung des Einzelnen eine früher nicht absehbare Bedeutung erlangt". Diese eröffne jedem Einzelnen "neue Möglichkeiten", begründe aber auch "neuartige Gefährdungen der Persönlichkeit".

(...)

mehr:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538238,00.html


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edited by Mac Gyver
published on: 2008-02-28
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