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Date: 2008-02-25
AT: Neues Auskunftsformular laut SPG
Der Frühling wehte uns auch dieses neue, von der Polizei überarbeitete, Auskunftsformular nach Sicherheitspoliziegesetz §53 zu. Der Mobilfunker kann anhand der wenigen inhaltsleeren Floskeln gar nicht erkennen, ob es sich um eine legitime Anfrage handelt. Begründungen sehen jedenfalls anders aus.
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http://quintessenz.at/doqs/000100004232/2008_02,spg_telco_auskunftsformular.pdf
Nur Identifikationsmerkmale wurden entfernt. Inhalt der Anfrage blieb unangetastet.
Übrigens: Ist nicht jeder, der ohne zusätzliche Umstände oder Begründungen abgängig ist, möglicherweise vielleicht eventuell in einen Unfall verwickelt? Könnte ja sein.
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Tipp: Sie suchen belastendes Material für Ihren Scheidungsprozess während Ihr Bester auf der Berghütte mit seiner Geliebten absteigt? Rufen Sie Ihn drei mal an, und melden Sie Ihn vermisst. Es könnte Ihm was zugestoßen sein.
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edited by Mac Gyver
published on: 2008-02-25
comments to office@quintessenz.at
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