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Date: 2002-10-29
BBA-A 2002: "Zu Unrecht"
Zu Unrecht für eine Big Brother Award nominiert fühlt sich der Innsbrucker Vizebürgermeister Eugen Sprenger. Ressortmäßig wohl für "Soziales" zuständig, habe er vom Formblatt - das dem Sozialamt totale Auskunftsrechte über Sozialhilfeempfänger einräumt - erst durch die "Würdigung" erfahren.
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Das Formular sei von der Sozialverwaltung aufgelegt, von der Sozialhilfebehörde des Landes zur Kenntnis genommen und weder von ihm noch
von einem politischen Gremium je genehmigt worden.Da es sich hiebei um den Vollzug des Tiroler Sozialhilfegesetzes handle falle diese Maßnahme in den behördlichen Verwaltungsbereich.
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Wir freuen uns, zu diesem Informationsprozess des in Innsbruck für Sozialhilfe Zuständigen über die Formblätter im Innsbrucker Sozialamt durch eine Nomination beigetragen zu haben.Ausdrücklich zu begrüßen ist die von Vizebürgermeister Sprenger angekündigte Überprüfung des Papiers durch Datenschutzbeauftragten der Stadt.
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>>> Big Brother Award, Entgegnung von VBM DI Eugen Sprenger <<<<
Datum: Tue, 29 Oct 2002 15:21:24 +0100
Von: "Peter Pock" <p.pock@isf.at>
Sehr geehrte Kollegen in den Internet-Redaktionen!
Sehr geehrte Gestalter der Homepage www.bigbrotheraward.at !
Im Auftrag von VBM HR DI Eugen Sprenger ersuche ich Sie höflich, die
nachfolgende Entgegnung auf Ihren Websites (in gleicher Form der ersten
Meldung über VBM Sprenger) zu schalten.
Wenn möglich, bitte ich Sie nach in Netzstellung der Nachricht mich per Mail
zu verständigen, um einen Online-Pressespiegel
erstellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen aus Innsbruck verbleibt
mag. peter pock
Kaiserjägerstrasse 12; A-6020 Innsbruck/Tirol/Austria
TEl: +43/0512/93001-555
Fax: +43/0512/93001-800
Innsbruck, am 29. Oktober 2002
Big Brother Award kann "leider" nicht angenommen werden
Mit den Auszeichnungen ist es bisweilen wie mit dem Bomben: "Sie fallen ins
Hinterland und treffen die Unschuldigen." Dieser Spruch des Priesters, Msgr.
Albuin Jordan, trifft im Falle des mir zugedachten Big Brother Awards
besonders zu.
Das Sozialamt der Stadt Innsbruck lässt zusätzlich zum Sozialhilfeantrag
noch eine Erklärung abgeben, die die Möglichkeit eröffnet, die Einkommens-
und Eigentumsverhältnisse des Sozialhilfewerbers umfassend zu überprüfen.
Dieses Formular wurde von der Sozialverwaltung aufgelegt, von der
Sozialhilfebehörde des Landes zur Kenntnis genommen und weder von mir noch
von einem politischen Gremium je genehmigt. Dies ist allerdings auch nicht
notwendig, da es sich hiebei um den Vollzug des Tiroler Sozialhilfegesetzes
handelt und damit diese Maßnahme dem behördlichen Verwaltungsbereich
zuzuordnen ist.Ich habe also erst im Wege der öffentlichen "Würdigung" von
diesem Formblatt Kenntnis erhalten.
Unbeschadet dieser Gegebenheiten ist jedoch festzustellen, dass die
Sozialhilfebehörde die Pflicht hat, die Erhebungen über die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse eines Antragstellers gründlich und umfassend
durchzuführen. Es werden an etwa 2500 Sozialhilfebezieher rund 10 Mio. EUR
ausgegeben und leider kommt es immer wieder vor, dass Einkommen und Vermögen
nicht wahrheitsgemäß angegeben werden und damit Sozialhilfe erschwindelt
wird. Als Sozialreferent sehe ich es auch als meine Aufgabe, den sozialen
Missbrauch - auch im Interesse der Hilfsbedürftigen - zu bekämpfen. Das
aufgelegte Formblatt dient sicherlich diesem Zweck.
Trotz alledem sind datenrechtliche Bestimmungen einzuhalten und deshalb habe
ich Auftrag erteilt, dieses Erhebungsblatt hinsichtlich seiner
Gesetzeskonformität vom Datenschutzbeauftragten der Stadt überprüfen zu
lassen, um allfällige Unangemessenheiten festzustellen und in der Folge
vermeiden zu können. Sollte sich herausstellen, dass Überprüfungs- und
Kontrollmöglichkeiten zu weitgehend eingeräumt werden, so werde ich dies
umgehend abstellen.
Wie ich darlegen konnte, wurde mir die Auszeichnung "Big Brother Award"
völlig unverdient zuerkannt, sodass ich "leider" von dessen Annahme Abstand
nehmen muß.
Vizebürgermeister DI Eugen Sprenger e.h.
Historisches Rathaus
Herzog-Friedrich-Straße 21
mailto:e.sprenger@magibk.at
http://www.innsbruck.at
Tel.:+43 (512) 5360 1911
Fax.: +43 (512) 5360 1913
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edited by Harkank
published on: 2002-10-29
comments to office@quintessenz.at
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