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Date: 2001-11-30
DE: Sendezeitbegrenzung fuer das Netz
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Nicht Jugendfreies erst ab 23 Uhr | "Vor- und Freisperrtechniken"
müssen installiert sein | "Jugendmedienschutz nahezu
klostertauglich"
Laut der "Financial Times Deutschland" von heute haben sich
Bund und Länder nach einjährigen Verhandlungen auf ein
Jugendschutzgesetz in den Medien geeinigt.
Nicht jugendfreie Inhalte dürften "nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr
verbreitet" oder zugänglich gemacht werden, falls keine "Vor- und
Freisperrtechniken" installiert sind.
Grundsätzlich sollten die Länder für den Jugendschutz in den
Medien zuständig sein, der Bund behalte sich
Mitbestimmungsrechte vor. Vorgeschlagen wurde die Einführung
eines "positiven Ratings für unbedenkliche Angebote".
Die SPD wolle "Dinosaurierdiskussionen über
Sendezeitbegrenzungen und Lizenzpflichten" für das Internet einen
Riegel vorschieben, sagte Jörg Tauss, Beauftragter für Neue
Medien der SPD. Die Eckpunkte seien nicht konsensfähig. Joerg
Taussens Website
Nach Landfrauenmanier "Der Jugendmedienschutz ist in
Deutschland bereits im Vergleich zu anderen Ländern nahezu
klostertauglich", sagt der medienpolitische Sprecher der FDP,
Hans-Joachim Otto.
Sich nach Landfrauenmanier "bigott über den von Millionen
Deutschen konsumierten Schmutz" zu ereifern, sei zu einfach,
angesichts dessen, dass Erotik- Anbieter als einzige Online-
Branche schwarze Zahlen schreiben.
Source
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=9777
Langtext
http://www.ftd.de/pw/de/FTDPRAR3MUC.html?nv=cpm
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edited by Harkank
published on: 2001-11-30
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