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Date: 2005-06-07
EU: Die Wiederkehr des Datenspei/cherzwangs
20 Bürgerrechtsorganisationen haben in einem Brief an das EU-Parlament auf den drohenden Bruch der Datenschutzdirektive hingewiesen. Die data retention doqubase der quintessenz, die bis in's Jahr 1997 zurückgeht, wird gerade mit neuen Doqumenten aufgefüllt.
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Bitte klicken Sie auf das Logo, um zur doqubase zu gelangen, denn Trauer verhüllt die quintessenz. Einer, der bei uns Abdul Alhazred hieß und anderswo Chrome Demon, ist in ein schwarzes Schiff gestiegen und reist den ewigen Datenstrom hinunter. Der Name Abdul Alhazred findet sich im q/archiv in der Autorenzeile vieler q/depeschen. Er ist uns lieb und teuer.
http://quintessenz.org
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An die Präsidenten der politischen Gruppen im Europäischen Parlament
Montag, 6. Juni 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir erlauben uns höflichst Ihre Aufmerksamkeit auf die Plenarabstimmung (anberaumt für den 7. Juni 2005) über den Bericht von LIBE-Berichterstatter Alexander Alvaro zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung, Nr. 2004/0813(CNS), zu lenken. Wir schreiben Ihnen im Namen von European Digital Rights, dem Zusammenschluss von 17 Organisationen aus 11 europäischen Ländern, tätig im Bereich der digitalen Bürgerrechte, Privacy International, einer internationalen Nicht-Regierungs-Organisation mit Mitgliedern in über 30 Ländern, und Statewatch, einer Organisation, die mit Korrespondenten in 14 europäischen Ländern die Freiheiten der Bürger überwacht.
Die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ist eine Maßnahme, mit der die Überwachungsmöglichkeiten in bisher beispielloser Weise erweitert werden. Sie wiederruft auf einen Schlag viele der in den europäischen Menschenrechtsinstrumenten wie den Datenschutzdirektiven und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutzmaßnahmen.
Wie wir gegenüber der Europäischen Kommission im September 2004, unterstützt von 200 Organisationen der Zivilgesellschaft und des Privaten Sektors, zum Ausdruck brachten:
- ist Vorratsdatenspeicherung eine äußerst aufdringliche Maßnahme, die in die Privatsphäre aller Menschen in Europa eingreift.
- ist die Speicherung von persönlichen Daten über jeden eine illegale Praxis in Hinblick auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, da sie unverhältnismäßig ist.
- kann sich die Sicherheit, die durch Vorratsdatenspeicherung erreicht werden kann, als Illusion herausstellen, da es wahrscheinlich ist, dass Verkehrsdaten, die einer Person zugeordnet werden, tatsächlich den Aktivitäten einer anderen Person zuzuordnen sind, oder einem Ablauf, der mit den Aktivitäten dieses Benutzers in keinem Zusammenhang steht.
- sind die Mittel, mit denen diese Politik verfolgt wird, illegitim, da einige Mitgliedsländer, deren nationalen Parlamente dieser Maßnahme nicht zustimmten, nun versuchen, diese stattdessen im Namen der Harmonisierung und der internationalen Zusammenarbeit über die EU durchzusetzen.
Eine derartige Maßnahme hat mit großer Wahrscheinlichkeit teure Auswirkungen auf die Bereitstellung von Telekommunikationsprodukten und -dienstleistungen innerhalb Europas. Dies wird nicht nur zu Nachteilen für die Europäische Industrie führen sondern wahrscheinlich auch erhöhte Kosten für die Konsumenten nach sich ziehen und in einem Sektor, der für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft essentiell ist, zu reduziertem Wachstum führen.
Daher unterstützen wir den Bericht des LIBE-Berichterstatters. Nirgendwo in Europa wurden Forschungen zum Bedarf und zur Notwendigkeit der Einrichtung einer derart umfassenden Datensammlung vorgenommen, die derart sensible Daten über die 450 Millionen Menschen in Europa enthalten soll. Wir stimmen mit dem Berichterstatter ebenso darin überein, dass diese Maßnahme ineffektiv ist und nicht mit dem Prinzip der grundsätzlichen Unschuldsvermutung in Einklang steht.
Der Rat der Justiz- und Innenminister hat wiederholt die Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung mit geringeren Auswirkungen auf die Privatsphäre, wie die Aufbewahrung von spezifischen Daten über Personen besonderen Interesses, abgelehnt. Ganz im Gegensatz dazu erweitert der Rat ständig den Umfang der Speicherung. Beispielsweise wurde der Zweck der Datenspeicherung und des Zugriffs auf diese Daten ursprünglich als Projekt zur "Bekämpfung des Terrorismus" beschrieben, kurz darauf wurde dies auf "Terrorismus und schwere Verbrechen" ausgeweitet. Es dauerte nicht lange bis der Rat den Bereich erneut auf "Terrorismus und Verbrechen" ausweitete, um ihn schlussendlich auf "Straftaten" zu ändern. Diese Ausweitung des Einsatzbereiches ohne Beweis für die Wirksamkeit dieser Maßnahme in der Rechtsdurchsetzung wirft schwere Zweifel daran auf, ob die Maßnahme einer Überprüfung der Verhältnismäßigkeit jemals Stand halten könnte.
Vermutlich ist aber die Tatsache, dass der Entwurf für die Rahmenentscheidung jeglicher rechtlicher Basis in der dritten Säule entbehrt, am gravierendsten. Der Rat der Justiz- und Innenminister scheint entschlossen zu sein, alle ernstzunehmenden rechtlichen Bedenken zu den erheblichen Auswirkungen der Entscheidung auf den Internen Markt zu ignorieren. Wie von der Europäischen Kommission am 22. März 2005 festgestellt, von der JURI- Kommission in ihrer Mitteilung an LIBE am 31. März 2005 bestätigt, und wie schließlich vom juristischen Dienst des Rates selbst am 5. April 2005 bestätigt, kann nur die Europäische Kommission in einer vollständig demokratischen Vorgangsweise eine derartige Maßnahme vorschlagen, mit vollen Mitentscheidungsrechten des Parlaments.
Dies hat die Präsidentschaft des Rats der Justiz- und Innenminister nicht daran gehindert, am 2. Juni 2005 eine triumphierende Pressemitteilung mit der Aussage zu veröffentlichen, dass
"Alle Mitgliedsstaaten der Notwendigkeit eines Instruments zur Vorratsdatenspeicherung zustimmen, um bestimmten Arten des organisierten Verbrechens vorzubeugen und dieses effizient zu überwachen."
Die Pressemitteilung merkt darüber hinaus an, dass die Mehrheit der Minister darin übereinstimmten, die Rahmenentscheidung, basierend auf den Artikeln 31 und 34 des Titels VI des Vertrags über die Europäische Union, in der dritten Säule anzusiedeln. Während die Europäische Kommission bereits angekündigt hat, dass sie einen Richtlinienentwurf vorlegen wird, weigern sich die Justiz- und Innenminister, unter völliger Missachtung des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und mehrerer nationaler Parlamente, die ihren Regierungen ausdrücklich verboten haben, jeglichen Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung zuzustimmen, die Rahmenentscheidung aufzugeben.
Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass derzeit lediglich zwei der 25 Mitgliedsstaaten verpflichtende Vorratsdatenspeicherung eingeführt haben, und dies nur für Telefonie: Italien und Irland (letzteres erst seit Ende Februar 2005). Einige andere Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich und Spanien) haben Rahmengesetze verabschiedet, die eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung ermöglichen. Jedoch hat keines dieser Länder, hauptsächlich aufgrund des starken Widerstandes seitens der Industrie und der Zivilgesellschaft, entsprechende Gesetze verabschiedet. Im Vereinigten Königreich, einem der Länder, die diese Strategie vorantreiben, hat die Regierung nur ein freiwilliges Speichersystem angestrebt, das sie im Detail mit der Industrie ausverhandelt hat.
Für eine umfassende Analyse der Legalität, Legitimität, Effektivität und Proportionalität möchten wir Sie höflichst auf die von Privacy International und European Digital Rights erstellte umfassende rechtliche und technologische Analyse verweisen. [1] Wir empfehlen weiters die Analyse von Statewatch zu den Rechtsansichten der Kommission und des Rates [2] und die Stellungnahme 9/2004 des Komitees der Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Illegalität der Speicherung gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. [3]
Als Bürgerrechtsorganisationen mit Erfahrung und Expertise im Bereich Technologiepolitik sind wir sehr besorgt über die Fehleinschätzung der Konsequenzen dieses Politikvorschlages. Daher hoffen wir, dass Sie den Bericht von Alexander Alvaro als ersten Schritt zu einer ernsthaften demokratische Debatte annehmen.
Hochachtungsvoll
Sjoera Nas
European Digital Rights
www.edri.org
Gus Hosein
Privacy International
www.privacyinternational.org
Tony Bunyan
Statewatch
www.statewatch.org
Und die Mitglieder von European Digital Rights in alphabetischer
Reihenfolge:
- Association Electronique Libre (AEL) - Belgien
- Bits of Freedom - Niederlande
- Campaign for Digital Rights (CDR) - Vereinigtes Königreich
- Chaos Computer Club (CCC e.V.) - Deutschland
- CPSR-ES - Spanien
- Digital Rights - Dänemark
- Electronic Frontier Finland (EFFI) - Finnland
- Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG e.V.) -
Deutschland
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche
Verantwortung (FIfF e.V.) - Deutschland
- Foundation for Information Policy Research (FIPR) - Vereinigtes
Königreich
- GreenNet - Vereinigtes Königreich
- Internet Society Bulgaria - Bulgarien
- Imaginons un Réseau Internet Solidaire (IRIS) - Frankreich
- Netzwerk Neue Medien (NNM e.V.) - Deutschland
- quintessenz - Österreich
- Swiss Internet User Group (SIUG) - Schweiz
- VIBE!AT - Österreich
Literaturhinweise
1. "Invasive, Illusory, Illegal, and Illegitimate: Privacy
International and EDRi Response to the Consultation on a Framework
Decision on Data Retention", übermittelt an die Europäische
Kommission GD JHA und Informationsgesellschaft, 15. September 2004,
abrufbar unter
http://www.privacyinternational.org/issues/terrorism/rpt/responsetoret
ention.html
2. "EU: Data Retention proposal partly illegal, say Council and
Commission lawyers", Statewatch, abrufbar unter
http://www.statewatch.org/news/2005/apr/02eu-data-retention.htm
3. "Stellungnahme 9/2004 zum Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die
Vorratsspeicherung von Daten, die in Verbindung mit der
Bereitstellung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste
verarbeitet und aufbewahrt werden, oder von Daten, die in
öffentlichen Kommunikationsnetzen vorhanden sind, für die Zwecke der
Vorbeugung, Untersuchung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten,
einschließlich Terrorismus.", ARTIKEL-29-Datenschutzgruppe,
11885/04/DE/WP99, abrufbar unter
http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2004/wp
99_de.pdf
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edited by Harkank
published on: 2005-06-07
comments to office@quintessenz.at
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