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Date: 2004-06-20
Geistiges Eigentum goes US: Weg mit der Austromechana
Der begonnene US-Konforme Umbau des europäischen Urheberrechts geht den nächsten Schritt. Nachdem nun die Musikindustrie gegen mafiöse Klingeltontauschringe auf Schulhöfen durchgegreifen kann folgt der zweite Schritt: Weg mit den störenden Verwertungsgellschaften, lang lebe DRM!
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Der erste Schritt das europäische Recht an die Vorgaben der Medienkonzerne anzupassen wird von der EU-Kommission nun durch die Unterstützung des Digitalen Restriktionsmanagements (DRM) ergänzt. Dieses konnte sich ja, für alle beteiligten total überraschend, am freien Markt nicht durchsetzen und so hilft die Kommission gerne aus:
"In der Diskussion über die Verwaltung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im neuen digitalen Umfeld ist die digitale Rechteverwaltung (DRM) zu einem Kernthema geworden."
Also ist die lästige Konkurrenz von Verwertungsgesellschaften wie der österreichischen Austomechana und
der klassischen Urheberrechtsabgabe gar nicht mehr notwendig.
"Der weitverbreitete Einsatz von DRMs als eine Möglichkeit, einen gerechten Ausgleich zu erzielen, könnte gegebenenfalls bereits existierende Vergütungssysteme (z. B. Abgabe für das Anfertigen von Privatkopien) überflüssig werden lassen und damit deren Abbau oder sogar völlige Abschaffung rechtfertigen."
http://europa.eu.int/comm/internal_market/copyright/management/management_en.htm
Damit kann das Geistige Eigentum endlich von den "Rechteinhabern" genutzt werden die bereits millionenschweres Kapital in dessen Patentierung, die ja ebenfalls gerade von der Kommission legalisiert wird, und in die Betreuung von EU-Politikern investiert haben.
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edited by Bernhard Mayer
published on: 2004-06-20
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