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Date: 2001-10-04
AT: Kripo will E-Mails ueberwachen
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Will Leiter der Kriminalpolizei | TK-Überwachungsverordnung lässt
aber auf sich warten | Verhandlungen mit Netzbetreibern
kompliziert | Verkehrsministerium: Tritt erst Anfang 2002 in Kraft |
Wenn nicht später
Die österreichische Telekommunikation-Überwachungsverordnung
[ÜVO] sollte eigentlich schon im September oder Oktober in Kraft
treten.
Angesichts "all der nach wie vor ungeklärten Punkte" wird
allerdings zwischen den zuständigen Stellen aus Verkehrs-, Innen-
und Justizressort unter Einbindung der Betreiber noch weiter
verhandelt, hieß es jetzt aus dem Verkehrsministerium.
Als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung wird nun der
Jahresbeginn 2002 anvisiert. Wenn sich die Gespräche allerdings
"langwierig gestalten", sei auch dieser Termin fraglich.
Die geplante österreichische Überwachungsverordnung wurde im
Februar dieses Jahres erstmals vorgestellt. Neue Abhörverordnung
für Österreich
Knackpunkt der Gespräche mit den Netzbetreibern dürften die
Kosten für die Installation der Abhörschnittstellen nach dem
Standard ETSI ES 201 671 sein, die die Betreiber tragen sollen.
Gerade wegen der Unwilligkeit der Betreiber, das kostspielige
Equipmet freiwillig zu installieren, drängt die österreichische
Exekutive nach einer gesetzlichen Regelung zur Einrichtung von
Schnittstellen, mit denen auf richterlichen Auftrag auch Gespräche
überwacht werden können.
"Die Kriminalpolizei braucht das Instrument", erklärte Herwig
Haidinger, Leiter der Kriminalpolizei, im Gespräch mit der APA.
Ausweitung auf E-Mails angeregt
Bedenken bezüglich eines Eingriffs in Persönlichkeitsrechte
versucht Haidinger zu zerstreuen: "Das Sicherheitspolizeigesetz
sagt klipp und klar: Das Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt."
Eine Telefonüberwachung werde nur auf Grund eines richterlichen
Beschlusses - gefasst in einem Dreiersenat - und nur für einen
genau definierten Zeitraum angesetzt. Sie umfasse lediglich jene
Gesprächsinhalte und begleitenden Daten, die jedem Betreiber
ohnehin vorliegen würden.
Der Kripo-Chef kann sich zudem vorstellen, eine entsprechende
Verordnung auch auf den E-Mailverkehr auszudehnen: "Von der
Eingriffsintensität ist es dasselbe. Nur in dem einen Fall sprechen
Sie, im anderen Fall verkehren Sie schriftlich", sagte Haidinger.
Mehr mit links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=85451
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edited by Harkank
published on: 2001-10-04
comments to office@quintessenz.at
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