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Date: 2001-03-30
AT: Ueberwachungspoker dreier Ministerien
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"Der Vorwurf des 'schlampigen Umgangs mit dem
Rechtsstaat' kann sich daher keinesfalls an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie,
sondern allenfalls an die die Überwachungen durchführenden
Bundesministerien für Inneres und für Justiz richten."
Dieses und mehr schreibt uns das Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie [siehe unten].
Interessant wär es zu wissen, wer von den drei beteiligten
Ministerien nunmehr wirklich im Besitz des Schwarzen
Peters ist.
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REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie Kabinett der Bundesministerin DI
Erika Schild
A-1031 Wien, Radetzkystraße 2 Telefax (01) 713 78 76
Telefon (01) 71162/8210 E-mail: erika.schild@bmv.gv.at
X.400: C=AT;A=GV;P=BMV;S=POST Homepage:
www.bmv.gv.at DVR: 0000175
GZ. 17005/40-PR4/01 An depesche@quintessenz.at
Wien, am 27. März 2001
Im Namen von Frau Bundeminister Forstinger darf ich mich
für Ihre E-mail betreffend die Verordnung über die
Überwachung des Fernmeldeverkehrs vom 7. Februar d. J.
bedanken und darf Ihnen dazu folgendes mitteilen:
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wurden die
betroffenen Behörden sowie die durch die Verordnung
Verpflichteten bzw. deren Interessensvertretungen zur
Stellungnahme aufgefordert, welche ich Ihnen hier aufliste:
- Bundeskanzleramt - Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst -
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit -
Bundesministerium für Inneres - Bundesministerium für Justiz
- Telekom Control GmbH - Telekom-Control-Kommission -
Telekom Austria AG - Wirtschaftskammer Österreich -
Allgemeiner Fachverband des Verkehrs - Berufsgruppe
"Telekommunikation" - Bundesarbeitskammer - Vereinigung
österreichischer Industrieller - Fachverband der Elektro- und
Elektronikindustrie - Verband alternativer Telekom
Netzbetreiber - Forum Mobilkommunikation
Durch die vorgeschlagene Verordnung sollen Betreiber, d.h.
Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen, mittels
deren öffentliche Telekommunikations-dienste erbracht
werden, verpflichtet werden. Dazu sind in der Regel Internet
Service Provider nicht zu rechnen, da diese lediglich
Telekommunikationsdienste wiederverkaufen. Diejenigen
Fälle, in denen von Anbietern von Internet-Diensten
tatsächlich auch die entsprechenden
Telekommunikationseinrichtungen betrieben werden, sind
durch den in das Begutachtungsverfahren einbezogenen
Verband alternativer Telekom Netzbetreiber erfasst. Die
gesetzliche Grundlage für den Entwurf ist § 89 Abs. 3 TKG.
Dieser ermächtigt die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie ausschließlich dazu, die näheren
Bestimmungen für die Gestaltung der technischen
Einrichtungen zur Gewährleistung der Überwachung des
Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO
festzusetzen. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation
und Technologie ist sohin lediglich dazu berufen, einen
Katalog technischer Kriterien zu erstellen, denen Geräte zu
entsprechen haben.
Der Vorwurf des "schlampigen Umgangs mit dem
Rechtsstaat" kann sich daher keinesfalls an die
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie,
sondern allenfalls an die die Überwachungen durchführenden
Bundesministerien für Inneres und für Justiz richten.
Mit freundlichen Grüßen
DI Erika Schild
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edited by Harkank
published on: 2001-03-30
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