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Date: 2006-02-27
Was Faschingsprinzen vom Patentamt lernen wollen
Angesichts eisiger Temperaturen und heisser Faschingsfeiern versuchen wir, rote Nasen im Gesicht, der Umgehung des Verbotes der Softwarepatentierung per Patentamtsbeschluss auch gutes abzugewinnen.
Warum sollten Patentbeamte ein Gesetz umgehen können, und wir Faschingsprinzen und -Prinzessinnen nicht?
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Sollte also ein Wachmann, wegen fortgeschrittener Alkoholisierung, Ihre Fahrtüchtigkeit in Zweifel ziehen wollen - lallen Sie ihm folgende Ableitung der "allgemein anerkannten Rechtssprechung" der Patentamtsbeamten vor:
"Die Strassenverkehrsordnung ist ja grundsätzlich dazu da, die Beförderung von Personen zu gewährleisten. Deswegen ist alkoholisiertes Fahren als solches natürlich verboten. Somit kann eine betrunkene Person aber trotzdem als fahrtüchtig betrachtet werden, wenn sie in der Lage ist, beim Betrieb eines Autos eine Beförderungswirkung hervorzubringen, welche über die normale Wechselwirkung zwischen einem Fahrer und einem Auto hinausgeht."
Für den Gesetzeshüter ist ja offensichtlich, dass das Fahren von einem Gschnas zum nächsten, insbesondere unter Benutzung der vollen Fahrbahnbreite, wohl kaum eine Wechselwirkung lediglich zwischen Fahrer und Auto sein kann.
Sollte dies, im alkoholisierten Zustande, zu kompliziert sein, so benutzen Sie einfach den Satz: "Im übrigen ist das Erfordernis des Beförderungscharakters einer Fahrt erfüllt, wenn dazu Gedanken über die Beförderung erforderlich sind."
Falls Sie, zur Unterstützung Ihrer Argumente, als Ergänzung der Krankenakte oder einfach als Messlatte für die Erfindungshöhe Ihrer Büttenrede ein offizielles Amtsdokument benötigen, so finden Sie das Original dieses Beitrages am Europäischen Patentamt.
http://www.european-patent-office.org/legal/gui_lines/d/c_iv_2_3_6.htm
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edited by Bernhard Mayer
published on: 2006-02-27
comments to office@quintessenz.at
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