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Date: 2003-05-12
AT: Bigbrother im Strassenverkehr: Section Control?
Tütltatüüüü Quintessenz.org - Verkehrsdienst !!!! - Österreich. Ende Juni 2003 wird im Kaisermühlentunnel probeweise eine neue videounterstützte Messanlage eine sogenannte "Section Control"- gegen Temposünder eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Streckenradar, das im Unterschied zu herkömmlichen Radaranlagen nicht Geschwindigkeitsspitzen erfasst, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit einer bestimmten Strecke ermittelt. Damit können auch Raser, die kurz vor einer Radaranlage auf die Bremse steigen, und anschließend wieder Gas geben, erfasst werden. Der Echtbetrieb ist für Herbst vorgesehen. "Auch der Abstand kann damit gemessen werden."
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Öamtc: Was ist Section Control?
Auch als "Streckenmessung" bezeichnete Form der Messung der Fahrgeschwindigkeit.
Die "Section Control" ist am Besten mit einer automatischen Stoppuhr zu vergleichen, welche mit zwei elektronischen Messstellen und je einem am Beginn und am Ende der Messstrecke aufgenommenen digitalen Bild des Fahrzeuges ermittelt, wie lange man sich auf einer Strecke mit bestimmter Länge bewegt hat. Daraus errechnet das System eine Durchschnittsgeschwindigkeit.
Wie sieht es mit der Überwachung aus?
Anmerkung:
Unter der Voraussetzung, dass die Daten, wann wo welches Fahrzeug gefahren ist, nur zur Strafverfolgung verwendet wird, kann man grundsätzlich gegen die Section Control als Überwachungsmaßnahme keinen Einwand erheben. Allerdings kommt bei Streckenüberwachungen der Erforderlichkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen eine besondere Bedeutung zu.
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1103817.html
Pressestimme aus dem oe-journal.at (Headlines)
"Section Control" bald auch in Österreich
+ Verbesserte Geschwindigkeitsdisziplin durch Section Control
+ Holland: 25% weniger Unfälle, 40% weniger Staus prognostiziert
+ Geschwindigkeitsüberschreitung um 51 km/h: Führerschein weg!
mehr unter:
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/0302/chrarchiv05031103.htm
Lückler von der Errichtungsgesellschaft ASFINAG:
"Die nun in einigen Wochen in den Probebetrieb gehende "Section Control" wird die Situation in Baustellenbereichen weiter verbessern. Dadurch, dass die Durchschnitts-geschwindigkeit in einem bestimmten Abschnitt gemessen wird, sollte das gefahrene Tempo in den sensiblen Baustellenbereichen schrittweise gesenkt werden können und damit die Unfallzahlen weiter reduziert werden können."
http://www.asfinag.at/presse/presse_archiv2003/03_04_2003.htm
Was meint das Kuratorium für Verkehrssicherheit?
1.) Verbesserte Geschwindigkeitsdisziplin durch Section Control
(Auszug)"Die Section Control ist ein ent-scheidender
Beitrag für mehr Sicherheit im Verkehr. Künftig wird es nichts mehr nüt-zen
kurz vor der Radarbox auf die Bremse zu steigen, um danach sofort wieder auf's
Gas zu steigen."
:-P
"Mit der Section Control soll eine deutlich verbesserte Geschwindigkeitsdisziplin und ein einheitliches Geschwindigkeitsniveau erreicht werden", hält KfV-Direktor Dr. Othmar Thann fest.
Quintessenz:"Wie siehts mit dem Datenschutz aus?"
"Was den Datenschutz angeht: Das Szenario "Big Brother is Wat-ching
You" wird es nicht geben. Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird in den Nieder-landen
mittels einer Bildanalyse (beim Einfahren und Ausfahren des Fahrzeuges wird
je ein Digital-Foto gemacht) berechnet. Diese zeigt lediglich Farben und Formen des
Autos, die Ziffern der Nummerntafel werden aber nicht ausgewertet. Erst in einem
zweiten Schritt – nur wenn die zulässige Geschwindigkeit überschritten wurde – wird
das Kennzeichen automatisch entziffert und die Strafbehörde kommt zum Zug."
mehr unter:
http://www.kfv.or.at/2002/pdf/02_03_06.pdf
(Danke für das nicht gegebene Interview! ;)
Am Rande sei noch erwähnt, welche Konsequenzen es nach sich zieht!
Bei einer festgestellten Tempoüberschreitung droht eine Geldstrafe bis zu EUR 2.180,-. Der Führerschein-entzug blüht bei Überschreitungen von mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen und Autobahnen.
Quintessenz: Na da lohnt sich ja bei nahe wieder das Spazieren gehen und das funktioniert in der freien Natur hoffentlich auch ohne Überwachungskameras!
Zu guter letzt interessiert uns viel mehr, wie "Section Control" eigentlich funktioniert. Da sind wir auf eine tolle Webseite gestossen die wir hier gerne veröffentlichen wollen.
http://www.radarfalle.de/
Hier ein Bild des Kaisermühlentunnels in Wien 22
http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/images/km.jpg
Anmerkung:
Für unsere Leser jenseits der österreichischen Grenze, die A22 die hier auf dem Bild zu sehen ist, ist jener Tunnel der unter Donaucity bzw. der UNO-City führt paralell neben der Vergnügungsmeile der "Copa Cagrana", dem "Ballermann in Malorca" vergleichbar. ;)
Vielleicht auch kein Zufall, dass viele Touristen diese Urlaubsmeile aufsuchen werden und unbemerkt mit der "Section Control" Bekanntschaft machen werden.
Wobei wir hier klar stellen wollen, dass jedes Menschenleben im Strassenverkehr vermeidbar sein sollte, wenn die Verhältnismässigkeit der Mittel gerechtfertigt sind.
Die Frage ist nur, in wie weit geht eine Gesellschaft, wenn sie ihre Untertanen überreglementiert und ihnen immer mehr das Denken und verantwortungsvolle Handeln abnimmt?
Wollen wir eine totalitäre Überwachung auf den Strassen?
Tatsache ist, dass die Mehrheit ohnedies sich verantwortungsvoll verhält.
Zurück zum technischen und rechtlichen Teil der "Section Control"
Das Prinzip: Die Kennzeichen aller in den Kaisermühlentunnel einfahrenden Fahrzeuge werden fotografiert. Liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, wird man zur Kasse gebeten. Beim Kaisermühlentunnel auf der Donauufer Autobahn (A 22) beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw -wie auf allen Stadtautobahnen- 80 km/h.
Weitere Section Controls sollen auf der Süd-Autobahn (A 2) im Baustellenbereich bei Guntramsdorf und auf der Laßnitzhöhe zum Einsatz kommen. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Section Control-Anlagen in Österreich wurde mit der 21. Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG), die Ende Mai 2002 in Kraft getreten ist, geschaffen.
21. KFG-Novelle:
"Werden zur Feststellung einer Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten Höchstgeschwindigkeit automatische Geschwindigkeitsmesssysteme verwendet, mit denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer bestimmten Wegstrecke gemessen werden kann, gilt die Messstrecke als Ort der Begehung der Übertretung. Wurden dabei auf der Messstrecke im Messzeitraum mehrere Geschwindigkeitsübertretungen begangen, so gelten diese als eine Übertretung. Erstreckt sich die Messstrecke auf den Sprengel mehrerer Behörden, so ist die Behörde zuständig, in deren Sprengel das Ende der Messstrecke fällt."
Originaltext aus:
http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/section-control.php
INFOBOX
Autor: Matthias Eifrig
Quelle:
Bildquelle:
Erstellt: 24.04.2003
[q/quintessenz.org 2003]
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edited by Doser
published on: 2003-05-12
comments to office@quintessenz.at
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