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Date: 2003-03-15
Zufall
Nun hat der BGH für Deutschland den Zufall als legitimes Mittel der Strafverfolgung geheiligt - es scheint ja sonst nichts mehr zu helfen. 'Zufällig' mitgehörte Telefongespräche dürfen also als Beweis verwertet werden. Wenn der Widersinn in diesen Worten nicht so krass wäre, könnte man drüber lachen. Man könnte sich aber auch an so lustige Käseglocken über Telefonen erinnern, die in einigen Haushalten der verflossenen DDR zu sehen waren. Dort hielt sich nämlich hartnäckig das Gerücht, die Mikrofone der Telefone seien immer an und direkt auf die Telefonleitung gelegt. Ja, so könnte man den Zufall zur Methode machen.
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http://www.heise.de/newsticker/data/anw-14.03.03-011/
Der Bundesgerichtshof ([1]BGH) hat die gerichtliche Verwertung eines zufällig abgehörten Gesprächs zwischen Straftätern erlaubt. Das Gericht verwarf am Freitag die Revision zweier Straftäter, die im Auto einen -- letztlich nicht ausgeführten -- Überfall auf ein Lokal in Hürth bei Köln verabredet hatten. Weil einer der beiden, ein mutmaßlicher Drogendealer, zuvor per Handy telefoniert und versehentlich die Verbindung nicht beendet hatte, konnte die Polizei -- die sein Handy abhörte -- das Gespräch im Wagen belauschen.
(Aktenzeichen: 2 StR 341/02 vom 14. März 2003)
[...]
Der 2. BGH-Strafsenat dagegen hatte keine Bedenken. Zum einen sei die Maßnahme von den einschlägigen Abhörvorschriften gedeckt. Zum anderen sei eine Abwägung erforderlich. "Die Privatsphäre muss hier hinter dem staatlichen Interesse an der Verfolgung gravierender Straftaten zurücktreten", sagte die Senatsvorsitzende Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsverkündung.
1. http://www.bundesgerichtshof.de/
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edited by harko
published on: 2003-03-15
comments to office@quintessenz.at
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