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Date: 2003-02-05
Feuchte Träume und Gesetzentwürfe
Was die Damen und Herren Angst/haber in Rheinland-Pfalz da so ausbrüten erinnert eher an eine schlechte Posse oder die feuchten Träume überwachungswütiger Geheimdienstveteranen, denn an reale Politik eines volksbestimmten Staates. Nicht nur, dass man mal wieder eine Erweiterung schon bestehender Überwachungsbefugnisse haben möchte - nein, es soll auch gleich noch präventiv überwacht und gerastert werden. Um die Sache rund zu machen möchte man neben dem Einsatz des komplett sinnlosen IMSI-Catchers auch gleich noch die Inhalte von Kommunikationsvorgängen bevorratsspeichert haben (die Massenspeicherhersteller wirds freuen). Als Tüpfelchen auf dem "i" sollen dann (weils so schön ist) noch erweiterte Befugnisse bei Personenkontrollen eingerichtet werden: man möchte gern 7 Tage statt nur zwei präventiv wegsperren können... achja, und all das bitte ohne richterliche Anordnung.
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http://www.heise.de/newsticker/data/jk-05.02.03-004/
Das [1]Regierungskabinett in Mainz will die Rechte der Strafverfolger in Rheinland-Pfalz deutlich ausweiten. Der Ministerrat hat den entsprechenden Entwurf des [2]Innenministeriums zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes gebilligt.
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Starke Geschütze fährt der vom Landeskabinett abgesegnete Entwurf aber auch in Fragen der Bekämpfung noch gar nicht erfolgter Straftaten auf.
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So soll etwa der Anwendungsbereich der Rasterfahndung auf die "vorbeugende Bekämpfung von besonders schwerwiegenden Straftaten" ausgedehnt werden. Die Methode, die von Datenschützern als weit reichender Eingriff in die Bürgerrechte kritisiert wird, habe sich "in der jüngsten Vergangenheit als besonders geeignet zur Aufdeckung verdeckt operierender internationaler Terroristen gezeigt", schwärmt Innenminister Walter Zuber. Zumindest in Berlin [4]rechnete die dortige Landesdatenschutzbehörde dagegen jüngst vor, dass die nach dem 11. September durchgeführte Rasterfahndung nichts gebracht habe.
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Auch die Telekommunikationsüberwachung soll in Rheinland-Pfalz bald schon zu präventiven Zwecken möglich sein. Die Strafverfolger wollen dabei vor allem an sämtliche Verbindungsdaten sowie mit Hilfe des [5]umstrittenen IMSI-Catchers an die Standortdaten von Handys ran.
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Paragraph 31 bestimmt zudem pauschal, dass eine in dem Gesetz geregelte "Datenerhebung" genauso "die Inhalte der Kommunikation" erfassen dürfe. Nach Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes hätten die Betreiber hier Aufzeichnungen vorzunehmen und Auskünfte über Datenbestände zu geben.
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Abgerundet wird der Maßnahmenkatalog unter anderem durch eine neue Personenkontrollbefugnis zur Durchführung von Anhalte- und Sichtkontrollen. Ferner sollen Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz bald auch "mehrtägige Platzverweise und Rückkehrverbote" aussprechen dürfen. Zuber macht sich mit dem Vorschlag aber etwa auch für die Verlängerung der Frist von 48 Stunden auf sieben Tage stark, in der verdächtige Personen vorsorglich in Gewahrsam gehalten werden dürfen.
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Doch die Liberalen konnten bislang nicht mehr durchsetzen, als dass die geplanten Anordnungen zumindest unter richterlichen Vorbehalt gestellt wurden. Derartige rechtsstaatliche Grundsätze hatte das Innenministerium in seinem ersten Entwurf glatt übersehen.
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Beobachter schätzen aber, dass trotz noch ausstehender Anhörungen und Abstimmungen der Weg der Vorlage durch den Landtag ohne große Änderungen vorgezeichnet ist.
1. http://www.rlp.de/cms/Kategorie.asp?Kategorie=353
2. http://www.ism.rlp.de/
4. http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.12.02-004/
5. http://www.heise.de/newsticker/data/wst-28.12.01-002/
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edited by harko
published on: 2003-02-05
comments to office@quintessenz.at
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