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Date: 2003-01-30
Spaß auf dem Paten/tamt
In Zeiten (und Staaten), in denen jede/r alles als geistiges Eigentum betiteln darf, und natürlich auch andere ob dessen unberechtigter Nutzung mit Erfolg verklagen kann, ist es erfrischend zu sehen wie auch die Freiheit der Rede "Freedom Of Expression"(R) als Marke im Sinne des US-Paten/trechtes (bald auch EU) schützenswert wird - und sich AT&T daraufhin mit einer Unterlassungsklage konfrontiert sieht.
Letztere begingen den Fehler unter dieser Überschrift einen Werbefeldzug zu starten - natürlich ohne vorher den rechtmäßigen Eigentümer von "Freedom Of Expression"(R) um Erlaubnis zu fragen.
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http://www.heise.de/newsticker/data/hps-29.01.03-001/
Assistenzprofessor [1]Kembrew McLeod von der University of Iowa hat sich den Begriff "Freedom of Expression" als Markenzeichen schützen lassen.
[...]
McLeod hatte durchaus Angst um seine Registriergebühr, sah er doch das Risiko, dass man seinen Antrag beim zuständigen Patentamt kurz belachen und die 245 Dollar für die Ablehnung des Ansinnens einstreichen würde. Und er bekam tatsächlich eine Ablehnung zurückgeschickt -- allerdings nur, weil er das Formular nicht richtig ausgefüllt hatte.
1. http://kembrew.com/Frames/main_pranks-foe.html
Mehr über/von den/dem netten Mann:
http://kembrew.com/
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edited by harko
published on: 2003-01-30
comments to office@quintessenz.at
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