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Date: 2002-10-21
DE: Petition gegen Ueberwachungsgesetzt abgelehnt.
Die Petition gegen die Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV) ist vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags abgelehnt worden. Wie weiter unten aufgefuehrt
spielen Bürgerrechte keine Rolle.
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Antwort auf unsere Petition
Unsere Petition gegen die TelekommunikationsÜberwachungs-Verordnung (kurz TKÜV) war unsere erste Kampagne. 504 verifizierte E-Mail-Adressen wurden abgegeben um ihren Protest gegen die TKÜV auszudrücken.
Die Petition ist inzwischen vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags bearbeitet worden mit dem Ergebnis, dass er keine Möglichkeit sieht, das Anliegen der Petition zu unterstützen. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschliessen.
Obwohl mit einer Ablehnung gerechnet wurde, ist es doch in einigen Teilen erschütternd die Begründung für die Ablehnung zu lesen. Besonders markant und bezeichnend ist folgender Satz:
"Die TKÜV, die am 29. Januar 2002 in Kraft getreten ist, ist nach Auffassung des Petitionsausschusses im Ergebnis ein tragbarer Kompromiss zwischen den Interessen einer effektiven Strafverfolgung und den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen."
Die Bürgerrechte werden damit in keinster Weise berücksichtigt. Wichtig sind die Interessen des Staates und die wirtschaftlichen Interessen der Industrie. Dies wurde hier noch einmal ganz deutlich dargelegt. Es lässt für die nächsten vier Jahre erahnen wohin der Weg führen wird.
http://www.stop1984.com/index2.php?text=hello_petition_antwort.txt
Mehr:
http://www.stop1984.com/index2.php?text=hello_petition.txt
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edited by Abdul Alhazred
published on: 2002-10-21
comments to office@quintessenz.at
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