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Date: 2002-04-22
Ki/nderporno, Krone/nzeitung, Konfid/enten
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In der jüngeren Vergangenheit war dieser Mann durch Artikel für die so
genannte "Kronenzeitung" [für Nicht AT-User: yellow, old school reaktionär
und supermächtige Nummer eins am Boulevard im Kleinformat] aufgefallen.
Ansatz war fast immer die Begriffsverknüpfung "Kinderporno AND Internet",
das stets mitschwingende Ressentiment gegen Technologie entsprach der
Blattlinie und auch der Klientel.
Nun sieht sich dieser Journalist, dessen Kreditkartennummer im Zuge der
Landslide-Affäre aufgtaucht ist, Fragen über ein unüblich hohes Interesse an
Straftaten der genannten Art gegenüber.
Was tut er? Er läßt sich vom BKA via OTS als Konfident outen:
"Herr Haide stellte in diesem Fall seine journalistischen Interessen an ... der
Geschichte hinter die Erfordernisse einer erfolgreichen Strafverfolgung zurück
und kooperierte vorbildlich mit dem BKA."
[...]
"In der Folgezeit gab Herr Haide zu verschiedenen Gelegenheiten
substantielle Hinweise, die teils zur Einleitung von Ermittlungsverfahren
gegen Beschuldigte führten oder wichtige strategische Erkenntnisse zu
neuen Bildserien oder Modi Operandi kommerzieller (meist aus dem Ausland
operierender) Anbieter von Kinderpornografie lieferten. Diese Hinweise wurden
jeweils seitens des BKA umgesetzt."
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Wien (OTS) - Bundeskriminalamt D-65173 Wiesbaden; Interpol Wiesbaden
Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik Deutschland für die IKPO-Interpol:
Betreff: Operation LANDSLIDE/Durchsuchungsaktion in Österreich bei
Tatverdächtigen
Unter Bezugnahme auf ein Telefonat des Unterzeichners mit Mag. Rudolf
GROSS am 18.04.02 wird gebeten, das folgende Schreiben an die in dieser
Sache ermittelnden österreichischen Behörden (Az. 235 UR 5742/01P,
Landgericht Wien, Mag. Geiler) weiterzuleiten. Dieses Fax wird auch Herrn
Haide zur Verfügung gestellt.
Am Morgen des 16.04.02 rief mich der österreichische Journalist Alexander
HAIDE an und teilte mit, dass im Rahmen der o.g. Aktion auch seine
Wohnung von Beamten der Bundespolizeidirektion Wien durchsucht worden
sei. Dabei wurden seinen Angaben zufolge sämtliche Computer, diverse
Datenträger und sonstige schriftliche Unterlagen sichergestellt.
Herr Haide wies die durchsuchenden Beamten darauf hin, dass er als
Journalist bereits seit Jahren zum Thema "Kinderpornografie im Internet"
recherchiert und auch diverse Veröffentlichungen vorzuweisen hat, die die
journalistische Motivation seiner Recherchen untermauern. Ferner teilte Herr
Haide den Beamten mit, dass er seit einigen Jahren Hinweise, auf die er im
Rahmen seiner Recherchen stößt, an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden -
namentlich an den Unterzeichner - weiterleitet.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Herr Haide ist mir seit April 1999 bekannt. Der erste Kontakt mit ihm kam
zustande, nachdem er von IP Wien an mich verwiesen wurde - Hintergrund
war, dass Herr Haide anlässlich seiner Recherchen in Newsgroups auf
kinderpornografisches Material gestoßen war, von dem er glaubte, dass es
sich um die Darstellung eines andauernden sexuellen Missbrauchs eines
mutmaßlich deutschsprachigen Opfers handeln könnte.
Die weiteren Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden
führten im Juni 1999 erstmals zur Ausstrahlung einer Öffentlichkeitsfahndung
nach dem Opfer des dargestellten sexuellen Missbrauchs und in der Folge
zur Identifizierung von Opfer und Täter. Der seit Jahren andauernde sexuelle
Missbrauch des Kindes ließen Herrn Haide damals über das BKA
ausdrücklich ihren Dank ausrichten, da sie davon ausgingen, dass ohne
seinen ursprünglichen Hinweis der Missbrauch fortgesetzt worden wäre.
Herr Haide stellte in diesem Fall seine journalistischen Interessen an einer
möglichen "exklusiven Vermarktung" der Geschichte hinter die Erfordernisse
einer erfolgreichen Strafverfolgung zurück und kooperierte vorbildlich mit dem
BKA.
In der Folgezeit gab Herr Haide zu verschiedenen Gelegenheiten
substantielle Hinweise, die teils zur Einleitung von Ermittlungsverfahren
gegen Beschuldigte führten oder wichtige strategische Erkenntnisse zu
neuen Bildserien oder Modi Operandi kommerzieller (meist aus dem Ausland
operierender) Anbieter von Kinderpornografie lieferten. Diese Hinweise wurden
jeweils seitens des BKA umgesetzt.
Sowohl das Abonnieren als "einschlägig" bekannter Newsgroups, in denen
entsprechendes Material verbreitet wird, als auch die inhaltliche Überprüfung
kostenpflichtig angebotener Mitgliedschaften zu mutmaßlich
kinderpornografischen Webseiten ist in der Regel nur über die Zahlung von
Geldbeträgen (praktisch ausschließlich über Kreditkarte) möglich. In
Deutschland stehen den Behörden für Ermittlungen im Bereich
Kinderpornografie Kreditkarten nur in absoluten Ausnahmefällen zur
Verfügung. Dies wurde auch Herrn Haide erläutert, um keine falschen
Erwartungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Überprüfung seiner Hinweise
auf kostenpflichtige Bereiche des Internet zu wecken.
Um eine solche Prüfung dennoch zu ermöglichen bzw. beweiskräftiges
Material für die Einleitung von Ermittlungsverfahren erheben zu können,
erwarb Herr Haide in der Vergangenheit verschiedentlich solche
Zugangsberechtigungen (Passworte/Logins) durch den Einsatz seiner
eigenen Kreditkarte - in der Regel jeweils für einen vom Verantwortlichen des
Angebotes festgesetzten Mindestzeitraum (1 Monat) und stellte sie dem
Bundeskriminalamt Wiesbaden zur Verfügung. Die weitere Bearbeitung der
Vorgänge erfolgte dann jeweils von hier aus. Ohne eine solche
Zugangsberechtigung wäre die Sicherung von Beweismitteln und eine
erfolgversprechende Strafverfolgung zu den von Herrn Haide übermittelten
Hinweisen nicht möglich gewesen.
Zuletzt meldete sich Herr Haide telefonisch am Freitag, 12.04.02 bei mit und
teilte mit, dass es ihm im Rahmen seiner Recherchen erstmals gelungen sei,
einen Zusammenhang zwischen Webseiten, über die in den letzten Jahren
massenhaft Nacktbilder von Kindern angeboten werden sowie Webseiten, die
kostenpflichtig Zugang zu kinderpornografischen Bildern derselben Kinder
anbieten, herzustellen. Er übersandte noch am gleichen Wochenende
(14.04.02) per E-Mail die entsprechenden Adressen der Webseiten sowie die
dazugehörigen Passwörter, die er durch den Einsatz seiner Kreditkarte
erlangte, so dass eine intensive Prüfung des von Herrn Haide angezeigten
Sachverhalts ermöglicht ist. Sofern sich der Verdacht bestätigt, könnte dies
zu einem Durchbruch bei der Bekämpfung dieser bislang im Ausland kaum
rechtlich zu beanstandenden Seiten sowie deren Hintermänner und Kunden
führen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass Herr Haide seit nunmehr 3
Jahren mehrfach wertvolle Hinweise an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden
gegeben hat. Aus hiesiger Sicht wird er daher vertrauenswürdig und
zuverlässig eingeschätzt. Zu keiner Zeit bestand hier der Verdacht, dass Herr
Haide journalistische Aktivitäten lediglich vortäuscht, etwa um sich unter
diesem Deckmantel "legitimiert" in den Besitz von Kinderpornografie bringen
zu können. Seine Hinweise erfolgten jeweils zeitnah im Zusammenhang mit
den von ihm getroffenen Feststellungen.
Nicht zuletzt deshalb wurde Herr Haide daher auch auf entsprechende
Anfrage dem Polizeifortbildungsinstitut der Polizei Nordrhein-Westfalen in
Neuss als Referent zum Thema "Möglichkeiten und Grenzen der
Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Medien" im
Rahmen eines Lehrgangs benannt und hat sich bereit erklärt, dort vor
Kollegen des Landes Nordrhein-Westfalen bereits drei Mal (zuletzt am
11.04.02) vorzutragen.
Sollte sich weiterer Klärungsbedarf im Rahmen des laufenden
Ermittlungsverfahrens ergeben, stehe ich gerne (ab dem 29.04.02, da
nächste Woche Dienstreise) zur Verfügung.
Holger Kind, Kriminalhauptkommissar
Rückfragehinweis:
Alexander Haide Tel.: 0676/933 07 09
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published on: 2002-04-22
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