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Date: 2001-10-01

AT: Volkszaehlungsdaten und ihr Missbrauch


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Bundesministerin Gehrer will Volkszaehlungsdaten fuer zentrale
Bildungsevidenz missbrauchen - Zentrale Evidenz soll
Ausbildungsdaten der Kinder mit beruflichem Werdegang der Eltern
verknuepfen - Mindestens 75jaehrige Speicherung der Daten -
Weitreichende Datenweitergabe und Vernetzung vorgesehen


Missbrauch von Volkszaehlungsdaten

Im derzeit verschickten Entwurf zu einem "Bundesgesetz zur
Dokumentation des Bildungswesens" ist geplant, die angeblich
anonym erhobenen Volkszaehlungsdaten zur "Erstbefuellung" fuer
eine personenbezogene zentrale Bildungsevidenz zu missbrauchen.

Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Der Entwurf ist ein
verfassungs- und datenschutzrechtlicher Alptraum. Neben einer
Fuelle von Detailproblemen hat Frau Bundesminister die
Unverfrohrenheit, den direkten Zugriff auf die Volkszaehlungsdaten
zu verlangen. Unsere Befuerchtungen ueber
Missbrauchsmoeglichkeiten der Volkszaehlungsdaten werden
bestaetigt."

Zentrale Evidenz

Durch die zentralisierte Sammlung von Informationen, wie
"festgestellter sonderpaedagogischer Foerderbedarf", "individueller
Bildungsverlauf" und "andere mit dem Schulbesuch
zusammenhaengende Daten" ist die lebenslange Speicherung und
Ueberwachung schulischer Vorkommnisse geplant. Erst 60 Jahre
nach der letzten Eintragung soll dann mangelhaftes Betragen in der
Volksschule geloescht werden koennen. Beruecksichtigt man die
Schulpflicht von 15 Jahren, dann ergibt das eine
Mindestspeicherdauer von 75 Jahren.

Dr. Hans G. Zeger: "Selbst Kriminelle haben nach wenigen Jahren
Anspruch auf Tilgung von Straftaten aus dem Strafregister. Die
Bedeutung der Formulierung 'andere mit dem Schulbesuch
zusammenhaengende Daten' ist aus der Vergangenheit der
Schuelerbeschreibungsboegen hinlaenglich bekannt. Lehrer und
Direktoren benutzen diese Moeglichkeit um vorschnelle Urteile,
Vorurteile und Auseinandersetzungen zum Schaden der Schueler
fuer alle Zeiten zu verewigen."


Totalitaerer Ueberwachungsanspruch

Die zentrale Bildungsevidenz wird im Zuge der Amtshilfe Polizisten,
Gemeindebeamten, Arbeitsmarktbetreuern, Steuerbeamten usw.
zur Verfuegung stehen. Weiters sollen die Daten mit Hilfe der
Sozialversicherungsnummer mit beliebigen anderen Informationen
vernetzt werden.

Dr. Hans G. Zeger: "Mit Hilfe dieser Evidenz kann dann festgestellt
werden, welche Personen mit schlechten Betragensnoten in der
Volksschule ueberdurchschnittlich oft arbeitslos werden oder krank
oder ... waren. Das Vorhaben offenbart einen totalitaeren Anspruch
ueber die Buerger, wie er sonst nur in Planwirtschaften ueblich ist.
Zuletzt erfolgten in Mitteleuropa derartige Bevoelkerungsinventuren
als Kriegsvorbereitung durch die Nationalsozialisten."


Verletzung der Verfassung

Der gesamte Entwurf zu einer zentralen Bildungsevidenz
widerspricht der EU-Richtlinie Datenschutz und den
Verfassungsbestimmungen des DSG 2000. Es ist unzulaessig,
dass eine Behoerde mehr Daten erhebt oder speichert, als sie fuer
ihre Arbeit unbedingt benoetigt. Mit der Erhebung von Beruf und
Berufslaufbahn der Eltern und der Ausbildung der Geschwister,
ermoeglicht dieses System auch die Auferstehung von
Sippenhaftung. Die Bildungsevidenz erfuellt keinerlei
bildungspolitische Aufgaben, sondern stellt bloss ein neues
Kontrollregister der Bevoelkerung dar.

Die ARGE DATEN lehnt das Vorhaben als eines demokratischen
Staates unwuerdig ab.

Die komplette Stellungnahme der ARGE DATEN finden Sie unter:
ftp://ftp.adis.at/privacy/stellungnahmen/bildevid-stell.pdf Den
kompletten Entwurf finden Sie unter:
ftp://ftp.adis.at/privacy/stellungnahmen/bildevid-entw.pdf
Parlamentarische Materialien:
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/002/ME

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edited by Harkank
published on: 2001-10-01
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