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Date: 2001-08-10
DE: Schleichfahrt zur Abhoerverordnung
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Christiane Schulzki-Haddouti 10.08.2001
Internationale Abhörpolitik und Verhandlungen hinter
verschlossenen Türen gestalteten die Vorgaben für die umstrittene
Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Im Herbst wird vermutlich die endgültige Entscheidung über die
Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) fallen.
Erste Ergebnisse der Überarbeitung seitens der damit beauftragten
Abteilung im Bundeswirtschaftsministerium verheißen wenig
Veränderung - obgleich seitens der Koalitionsparteien sowie der
FDP der Verzicht auf das Überwachen des Internet gefordert wird
und auch Bundeswirtschaftsminister Werner Müller eine
"ergebnisoffene Diskussion" vorgab. Falls nun keine klaren Zeichen
des Parlaments für eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) kommen, wird alles beim
Alten bleiben. Doch diese "Lauschverordnung" ist kein rein
deutsches Produkt. Dahinter stehen jahrelange Verhandlungen in
öffentlichkeitsscheuen Gremien und ein EU-Ratsbeschluss von
1995, der seinerzeit viel zu wenig Beachtung fand.
Schon die Entstehungsgeschichte der Telekommunikations-
Überwachungsverordnung zeigt, dass es wenig Grund für
Optimismus gibt. Denn sie veraunschaulicht schon fast wie im
Lehrbuch, wie staatliche Eigeninteressen sich über die Interessen
einer demokratisch legitimierten Interessensvertretung erfolgreich
hinwegsetzen können. Das ist das aus demokratischer Sicht
eigentlich Beunruhigende an der TKÜV.
Gesetzesverabschiedung in gutem Glauben
Erstmals öffentlich diskutiert wurde das Problem der
Abhörschnittstellen vor der Verabschiedung des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahre 1996. Die
Abgeordneten Jörg Tauss (SPD) und Manuel Kiper (Bündnisgrüne)
zeigen sich bei den Ausschussberatungen zum Gesetz besorgt
über den Paragraphen 88, der es den Betreibern der
Telekommunikationsanlagen vorschrieb, die
Überwachungsmaßnahmen "auf eigene Kosten zu gestalten und
vorzuhalten".
Schon damals wies Kiper darauf hin, dass davon nicht nur
Telekommunikationsbetreiber wie die Deutsche Telekom, sondern
auch Internet-Provider betroffen sein würden. Für Tauss war die
Belastung der jungen Internetwirtschaft der Hauptgrund, als
einziger SPD-Abgeordneter gegen das Gesetz zu stimmen. Die
anderen Abgeordneten betrachteten die Sorge der beiden eher als
Panikmache. Schließlich ging es ja im Kern um die Liberalisierung
des Telekommunikationsmarktes, vom Internet sei in dem Gesetz
auch keine Rede. Zudem hatten die für den Gesetzesentwurf
verantwortlichen Ministeriumsbeamten versichert, dass nur die
klassischen Telekommunikationsbetreiber von den Abhörauflagen
betroffen sein würden. Die Mehrheit glaubte diesen Versicherungen
treuherzig und verabschiedete am 13. Juni das "Abhörgesetz"
(Kiper) (siehe: Abhör-Dschungel, Geheimdienste lesen ungeniert
mit - Grundrechte werden abgebaut).
Abgeordnete wurden getäuscht
Dass die Mehrheit des Bundestags damit vorsätzlich in die Irre
geführt wurde, wurde erst viel später klar, und dies auch nur Schritt
für Schritt. Der internationale Hintergrund des Paragraphen 88
schälte sich erst heraus, nachdem unter Verschluss gehaltene
Papiere in die Hände von Journalisten kamen, die sie in Telepolis
veröffentlichten. 1996 war jedoch allen Abgeordneten unbekannt,
dass der Formulierung des Paragraphen 88 in den Ministerien eine
jahrelange Diskussion in internationalen Arbeitsgruppen
vorausgegangen war. Es war ihnen nicht bewusst, dass der
staatliche Regierungsapparat ohne Rücksprache und
demokratische Legitimierung seine eigene Politik verfolgt hatte.
An den internationalen Arbeitsgruppen hatten nicht nur Beamte des
Bundesinnenministeriums und -justizministeriums, sondern auch
Strafverfolger teilgenommen. Diese Arbeit gipfelte im
"Ratsbeschluss zum gesetzlichen Abhören von
Telekommunikation", der am 17. Januar 1995 von den EU-Ministern
in einer anfangs geheimen Entscheidung verabschiedet worden
war. Er enthält die so genannten "International User Requirements"
(IUR). Doch erst nach der Verabschiedung des TKG im Deutschen
Bundestag wurde er am 4. November 1996 im Official Journal C329
veröffentlicht.
Internationale Abhörpolitik
Wer hat die "International User Requirements", die "internationalen
Nutzeranforderungen", besser den Wunschkatalog der Abhörer,
erarbeitet? Erst im Zuge der Enfopol-Recherchen des
österreichischen Journalisten Erich Moechel, des britischen
Journalisten Duncan Campbell und mir für Telepolis in den Jahren
1998 und 1999 (siehe Enfopol-Special) wurde deutlich, dass die
Vorbereitungen bis mindestens in das Jahr 1992 zurückreichen. Im
Juni 1992 wurde der FBI-Bericht über die "Anforderungen von
Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung der elektronischen
Kommunikation" formuliert, der als Vorlage für IUR fungierte.
Im November 1993 treffen sich auf Einladung des FBI Beamte aus
den USA, der EU, Kanada, Schweden, Norwegen, Finnland, Hong
Kong, Australien, Neuseeland im FBI-Ausbildungszentrum in
Quantico, Nähe Washington D.C. Sie gründen das ILETS, das
International Law Enforcement Telecommunications Seminar. Die
Gruppe, die sich fortan regelmäßig zur Erarbeitung der
"International User Requirements" treffen wird, ist intern auch als
Quantico-Gruppe bekannt. Das politische Ziel besteht unter
anderem darin, die praktische Durchsetzung geplanter
Rechtshilfeabkommen zu ermöglichen. Die internationale
Zusammenarbeit der Polizeibehörden soll schneller und effektiver
funktionieren.
Unterstützt und vorangetrieben wird der Prozess von den
europäischen Justiz- und Innenministern. Der EU-Rat für Justiz und
Inneres trifft sich kurz nach dem Quantico-Meeting in Brüssel und
verabschiedet einen Beschluss zum "Abhören von
Kommunikation": Er beruft eine Expertengruppe ein, um die
Anforderungen der EU mit denen der USA zu vergleichen. Auch
soll die Gruppe die Anforderungen der EU gegenüber den
Drittstaaten des Quantico-Treffens formulieren, "um eine
Diskussion, die allein auf den Anforderungen des FBI beruht, zu
vermeiden". Die gemeinsame Arbeit an den "International User
Requirements" wird damit Ende 1993 formal beschlossen, der
Grundstein für die EU-USA-Abhörkooperation ist damit gelegt. In
den USA geht die Angelegenheit nach Vorstellungen des FBI
schnell und zügig voran: Schon 1994 unterbreitet das FBI einen
Vorschlag für "The Digital Telephony and Privacy Improvement
Act". Der Gesetzesentwurf wird im August dem Kongress als "The
Communications Assistance for Law Enforcement Act" (CALEA)
vorgestellt. Kurze Zeit später, im Oktober, wird CALEA durch die
Unterschrift von Clinton verabschiedet. Drei Monate später, im
Januar 1995, folgen die EU-Minister mit ihrem geheimen Rats-
Beschluss, der die "International User Requirements" ganz offiziell
zur europäischen Politik macht.
Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9284/1.html
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edited by Harkank
published on: 2001-08-10
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