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Date: 2000-10-19

GILC gegen Cybercrime/hype im Europarat


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25 NGOs weltweit gegen die Hype der gesetzlich
ermächtigten Behörden. Eine anders formatierte Version ist
hier:

http://www.quintessenz.at/convent-d.html
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Offener Brief an den Europarat in Strassburg
Date: Wed, 18 Oct 2000 00:00:0 +0100 (MET)

English Version |

Last Update: Wed, 18 Oct 2000 00:00
Die unterzeichneten Mitglieder der "Global Internet Liberty
Campaign" (einer Koalition von weltweit mehr als 50
Bürgerrechtsgruppen) unterstützen die folgende Petition:

S.g. Expertenkomitee für CyberCrime,
S.g. Ministerrat,
S.g. Parlamentarier,

Wir schreiben Ihnen im Namen einer großen Zahl von
privaten Organisationen in Nordamerika und Europa, um
unseren Einspruch gegen die vorgeschlagene Convention of
Cybercrime kundzutun. Wir glauben, dass der
Vertragsentwurf einen krassen Gegensatz darstellt zu den
wohlerworbenen Normen zum Schutz des Individuums,
dass er die polizeilichen Rechte nationaler Regierungen auf
nicht angemessene Art und Weise ausdehnt, dass er
die Entwicklung von Netzwerksicherheitslösungen
unterminiert, wenn nicht verunmöglicht, und dass er der
exekutiven Gewalt Ermächtigungen einräumt, die diese in
einem Rechtsstaat nicht besitzen sollte.

Wir wehren uns besonders gegen die Auflagen, die ISPs
verpflichten, alle Aktivitäten ihrer Kunden zu mitzuloggen.
(Artikel 17, 18, 24, 25). Diese Auflagen stellen ein nicht zu
unterschätzendes Risiko für das Recht auf Privatsphäre
sowie die Menschenrechte der Internetnutzer dar und
stimmen nicht mit den wohlerworbenen Prinzipien des
Datenschutzes, wie beispielsweise der
Datenschutzrichtlinie der EU, überein. Ähnliche Informationen
über
Kommunikationswege wurden in der Vergangenheit
verwendet, um Dissidenten zu identifizieren und Minderheiten
zu verfolgen. Wir drängen sie darauf, die genannten
Auflagen in einem modernen Kommunikationsnetzwerk nicht
vorzuschreiben. Unserer Meinung nach ist der gesamte
Artikel 18 mit dem Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtscharta und mit der Rechtssprechung des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
unverträglich.

Weiters sprechen wir uns entschieden gegen die
Konzeption von "Illegalen technischen Hilfsmitteln", wie sie in
Artikel 6 entworfen wird, aus. Wir glauben, dass das
vorgelegte Konzept ausreichend genaue Definitionen
vermissen
lässt, um nicht zu einer universell einsetzbaren Klausel zu
werden, die sich gegen jede Art von computerbasierter
Aktivität einzelner Individuen verwenden lässt, selbst wenn
diese völlig gesetzeskonform handeln. Wie technische
Experten klargestellt haben, wird der vorliegende Entwurf
weiters entscheidend die Entwicklung neuer
Sicherheitstools behindern und den Regierungen eine
übermächtige Rolle in der wissenschaftlichen Forschung
einräumen.

Auch sind wir mit der dramatischen Ausweitung von
Copyrightdelikten in vorgeschlagenen Artikel 10 ganz und gar
nicht einverstanden. Es kann aufgrund der aktuellen
Entwicklungen wohl weder davon ausgegangen werden, dass
Strafandrohungen das geeignetste Mittel der Wahl zur
Bekämpfung von Copyright-Verstößen darstellen, noch dass
die angesproechenen, zugrundeliegenden Verträge von
solchen Notwendigkeiten ausgehen. Neue Strafen für
kriminelle Delikte sollten auf einem Gebiet, wo die nationale
Gesetzgebung derart in der Schwebe ist, nicht auf
internationaler Ebene beschlossen werden. Grundlegend
bleibt zu sagen, dass wir Initiativen, die
länderübergreifende Assistenz in der Strafverfolgung zum
Ziel haben, für höchst problematisch halten, wenn
überhaupt keine länderübergreifenden Delikte zu verfolgen
sind. Dies ist ein zentraler Grundsatz der nationalen
Souveränität.

Weiters glauben wir, dass klare Richtlinien beschlossen
werden müssen für internationale Ermittlungen, und dass
keine exekutive Instanz innerhalb einer unterschiedlichen
Rechtssprechung im Namen eines anderen Staates
handeln sollte ohne klare Ermittlungsauflagen innerhalb der
eigenen Rechtssprechung. Verschiedene Länder haben
verschiedene Ermittlungsauflagen, zugegebenermaßen,
aber dies ist nun die Möglichkeit, diese zu harmonisieren
unter der Voraussetzung, dass wir eine möglichst hohe
Angleichung in Beezug auf die Wahrung der
Menschenrechte sicherstellen.

Die kriminellen Präventionsmaßnahmen der Artikel 9 und 11
könnten einen abkühlenden Effekt auf den freien
Austausch von Informationen und Ideen ausüben. Die
zwingende Übernahme von Verantwortung für die Inhalte Dritte
durch Internetprovider stellt eine unsinnige für die Anbieter
von neuen Netzwerk-Services dar und wird die
unangemessene Überwachung privater Kommunikation
fördern.

Dem Artikel 14, der die Voraussetzungen umreißt für die
Suche nach und die Beschlagnahmung von gespeicherten
Computerdaten fehlen die notwendigen prozeduralen
Sicherheitsmechanismen um die Rechte des Individuums zu
schützen und um sicherzustellen, dass ein unabhängiger
Richter befasst werden muss, um so die grundlegenden
Freiheiten und Rechte zu respektieren, bevor eine staatliche
Durchsuchung durchgeführt wird. Solche
Durchsuchungen würden eine "beliebige Einmischung"
unter internationalen Rechtsnormen gestatten.

Die Artikel 14 und 15 könnten zu einem verpflichtenden
Zugang der Regierung zu Encryption-Keys führen, der
Bürger dazu anhält, straffällig zu werden, was wohl
inkomptibel ist mit dem Artikel 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Wir stellen auch die
Zweideutigkeit in Frage, die sich aus diesem Artikel in Bezug
auf
den Zugang von Regierungen zu Verschlüsselungen ergibt.
Der Europäische Rat sollte diese Auflage klarstellen,
sodass Mitgliedsstaaten diese Konvetion nicht als Vorwand
missbrauchen, um die Rechtssprechung in Bezug auf
Selbst-Inkriminierung zu umgehen. Wir sind auch strikt
gegen die Bedingungen, unter denen dieser Vorschlag
entstanden ist. Polizeiorganisationen und einflussreiche
private Interessenten, die außerhalb des demokratischen
Rahmens agieren, haben versucht, in einem geschlossenen
Prozess Regeln zu definieren, die zu bindender
Rechtssprechung werden. Wir glauben, dass diese
Vorgehensweise die Voraussetzungen der Transparenz
verletzt
und dass sie mit den demokratischen Prinzipien der
Entscheidungsfindung nicht in Einklang steht.

Privacy-Experten haben ihren Widerstand zu diesem
Vorschlag klargemacht. Ein Experte warnte davor, dass die
Versuche, eine internationale Konvention zum CyberCrime
zu entwickeln, zu "fundamentalen Einschränkungen von
Privatsphäre, Anonymität und Verschlüsselung" führen
würden.

Offizielle Datenschutzbeauftragte haben ihren Widerstand
zu diesem Vorschlag klargemacht. Die Internationale
Arbeitsgruppe für Datenschutz im
Telekommunikationsbereich kritisierte vor einiger Zeit die
Versuche, alle
Datentransfers verpflichtend mitzuloggen und empfahl
Sicherheitsverbesserung durch neue Strafgesetze.

Technische Experten haben ihren Widerstand zu diesem
Vorschlag klargemacht. Ein Brief von führenden
Sicherheitsexperten, Lehrenden und Großverkäufern stellt
fest, dass "der vorgeschlagene Vertrag unabwendbar
darin resultieren könnte, dass Techniken und Software, die
üblicherweise benutzt werden, um Computersysteme for
Attacken zu schützen, kriminalisiert werden könnten" und
dass der vorgeschlagene Vertrag "nachhaltige Wirkung
hätte auf Sicherheitsexperten, Forscher und Lehrende."

Nun erklärt eine große Zahl von Organisationen, die die
Rechte der Bürger vertreten, ihren Widerstand gegen diesen
Vorschlag. Wir glauben, dass jeder Vorschlag, neue
Autoritäten in der Ermittlung und Strafverfolgung zu schaffen,
eine sorgfältige Abwägung der Artikel 8 und 10 der
Europäischen Menschenrechtskonvention und der
verwandeten
Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte beinhalten sollte.

Wir glauben nicht, dass diesen Instrumenten bei der
Ausarbeitung des vorliegenden Entwurf entsprechende
Beachtung fanden. Außerdem glauben wir, dass die
kryptographischen Richtlinien der OECD und die Richtlinien
der
OECD für die Sicherheit von Informations- systemen eine
ausgewogenere, zukunftsorientierte Sichtweise auf die
Notwendigkeit, starke Sicherheitstechniken zu forcieren,
um das Risiko von Computerverbrechen zu reduzieren,
einnehmen, als der nun zur Begutachtung bereitliegende
Vorschlag.

Abschließend spricht auch die Universelle Deklaration der
Menschenrechte direkt von den Verpflichtungen jeder
Regierung, die Privatheit der Kommunikation zu schützen
und die Meinungs- und Redefreiheit in neuen Medien zu
gewährleisten. Artikel 12 sagt, dass "niemand einer
beliebigen Einmischung in seine Privatsphäre, seine Familie,
sein Heim oder sein Korrespondenz unterworfen werden
soll; dieses Recht beinhält die Meinungsfreiheit ohne
jedwede Einmischung sowie das Recht, Informationen und
Ideen über jegliche Medien, unabhängig von Grenzen, zu
suchen, empfangen und transportieren."

Wir bitten Sie, den vorliegenden Entwurf nicht so zu billigen.
Wir, die Unterzeichneten, sind bereit, die europäische
Kommision mit Experten auf diesem Gebiet zu unterstützen
und eine bessere Version des Dokuments
bereitzustellen, die nicht nur auf Bestrafung, sondern auch
auf die Prävention von Computerverbrechen abzielt.


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edited by Harkank
published on: 2000-10-19
comments to office@quintessenz.at
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