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Date: 2000-07-04
Lauschangriff und Recht und Hilfe
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Abhör-Paragraf blieb in der Endfassung des EU-
Übereinkommens zur Rechtshilfe unverändert | Neue Artikel
im Vertrag sollen Grauzone für Geheimdienste einschränken
| Trotz Iridium-Pleite Regelung für Abhören von Satelliten-
Handys
Ganz offensichtlich haben die am EU-Rechtshilfe-
Übereinkommen beteiligten Juristen auf die Kritik seitens des
EU-Parlaments und der Medien am Artikel 18, der die
"Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne
technische Hilfe eines anderen Mitgliedsstaats" regelt,
reagiert.
In der am 29. Mai beschlossenen, aber noch nicht
veröffentlichten Endfassung des Dokuments - der FutureZone
liegen Auszüge vor - ist Artikel 18 zu Artikel 20 geworden,
während der Inhalt nahezu identisch geblieben ist.
Der im EU-Parlament mehrheitlich abgelehnte, nunmehrige
Artikel 20 behandelt den Abhörmodus in einem mittlerweile
alltäglichen Fall.
Wenn jemand mit einem in Deutschland gemeldeten Handy
in Österreich unterwegs ist und dabei am Roaming-Gateway
in Deutschland, über den alle Auslandsgespräche laufen, von
den deutschen Behörden abgehört wird, dann haben diese
die österreichischen darüber zu informieren
Binnen 96 Stunden muss dann in Österreich entschieden
werden, ob dies nach österreichischem Recht zulässig ist,
bei Ablehnung oder Nicht-Entscheidung in dieser Frist dürfen
die Deutschen "das bereits gesammelte Material nicht
verwenden".
mehr
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=34027
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quintessenz wird dem/next auf einen eigenen Server
übersiedeln. Diese Tagline hilft uns dabei
http://www.fastbox.at
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edited by Harkank
published on: 2000-07-04
comments to office@quintessenz.at
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