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Date: 1999-03-15

ISPA.at gegen ENFOPOL, Offener Brief an die Regierung


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Die ISPA, die allhier zuletzt mit eher spassigen Epitheta bedacht
ward, wehrt sich numehr gegen eine Rolle, die zwischen Geisel &
Komplizen mit "gesetzlich ermächtigten Behörden" angelegt ist, mit
einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs.

Der Würde & dem Ernst des Anlasses angemessen verzichten wir
auf jeden weiteren Kommentar & übermitteln den Brutto/text, original.

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PRESSEMELDUNG "Offener Brief der ISPA bezüglich der
rechtmäßigen Überwachung des Fernmeldeverkehrs"

Wien (OTS) - Die ISPA (Internet Service Provider Austria), der 93
österreichische Provider als Mitglied angehören, sandte mit heutigem
Tag an

Herrn Bundeskanzler Mag. Viktor KLIMA, Hrn. Vizekanzler Mag. Dr.
Wolfgang SCHÜSSEL Hrn. Bundesminister Dr. Caspar EINEM/BM
für Verkehr Hrn. Bundesminister Dr. Nikolaus MICHALEK/BM für
Justiz Hrn. Bundesminister Mag. Karl SCHLÖGL/BM für Inneres Hrn.
Sektionsleiter Dr. Wolf OKRESEK/BKA, Sektion V,

nachstehenden Offenen Brief:

Bundeskanzleramt z.Hd. Hrn. Bundeskanzler Mag. Viktor KLIMA

Ballhausplatz 2 A-1010 WIEN

Wien, am 15. März 1999

Betreff: Offener Brief der ISPA bezüglich der rechtmäßigen
Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Sehr geehrte(r) Hr. Bundeskanzler!

Der Verband der Internet Service Provider Austria ISPA möchte nach
Prüfung der ihm vorliegenden Unterlagen für die Ausweitung der
Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf das Internet (Stichwort
ENFOPOL 98) und nach Verfolgung der öffentlichen Diskussion
darüber wie folgt öffentlich Stellung beziehen:

Aus der laufenden Diskussion über diesen Themenkreis wird
deutlich, daß die Thematik des Datenschutzes und Schutzes der
Privatsphäre im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung von
Personen vor allem im globalen europäischen Fernmeldekontext
generell noch nicht ausreichend aufgearbeitet ist. Die Problematik
wird somit in einem umfassenden Kommunikationsbereich wie dem
Internet offensichtlich.

Unter Betonung darauf, daß das Internet keine Sonderstellung
zugunsten von strafrechtlich relevanten Taten bekommen darf und
daher auch auf die selbe Ebene wie bisherige Kommunikations-
möglichkeiten zu stellen ist, möchte die ISPA an dieser Stelle
einige, beispielhafte Bedenken zu den uns vorliegenden Unterlagen
anbringen:

1. Durch die zunehmende Konzentration von Informationsangebot
und Diensten im Internet erhält die Behörde im Zuge einer
personenbezogenen Überwachung eines Internet-Anschlusses ein
komplettes Personenprofil (welche Art an Informationen abgerufen
werden, was eingekauft wird, an welchen Diskussionsgruppen
teilgenommen wird, etc.) und damit eine Reihe an zusätzlichen,
persönlichen Daten, die nicht zwingend mit dem verfolgten
Tatbestand in Zusammenhang stehen und in dieser gesammelten
Form heute nicht zugänglich wären.

2. Eine Bereitstellung des E-Mail Verkehrs von überwachten
Personen in der Form, daß "die überwachte Person keine Kenntnis
über die Durchführung der Überwachung erhält", geht weit über die
derzeitigen Möglichkeiten der Behörden in Bezug auf das
Briefgeheimnis hinaus, wo die Einsicht in den persönlichen
Briefverkehr nur unter Wissen und Zustimmung der betroffenen
Person und durch den Untersuchungsrichter selbst unter
Protokollieren des Vorganges erfolgen kann.

3. Die Internet Service Provider haben keinen Einfluß auf die
Kommunikationsart und Mittel, der sich die Internet-Anwender
bedienen und somit keine technische Möglichkeit alle bestehenden
und zukünftigen Kommunikationsarten in Klarform darzustellen.
Vielmehr stellen Internet Service Provider auf Basis von intelligenten
Netzwerkfunktionen Zugang zu höherwertigen Applikationen/
Informationen her. Sie betreiben in der Regel auch nicht die dazu
erforderlichen Fernmeldeleitungen.

4. Die Anpassung von Anforderungen zur rechtmäßigen
Überwachung des Telefonverkehrs an das Internet durch alleinige
Begriffsdefinitionen der technischen Parameter ist unzureichend und
mangelhaft. Der Grundgedanke zur rechtmäßigen Überwachung von
(Telefon-) Gesprächen kann nicht ohne dessen inhaltliche
Überprüfung und einer breiten, öffentlichen Diskussion über die
angestrebten Ziele der Personenüberwachung auf das Internet mit
seinen mannigfaltigen, medienkonvergierenden Inhalten (privates
Mail, WWW, Chat, Printmedien, Rundfunk, Fernsehrundfunk, etc.)
übertragen werden.

Die ISPA schlägt daher eine möglichst breite, öffentliche Diskussion
über die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs vor, die alle
derzeitigen und absehbaren Kommunikationsformen einschließt und
an der sich die Internet Provider gerne mit ihrem technischen Wissen
einbringen. Der derzeit vorliegende ENFOPOL98-Entwurf wird von der
ISPA aufgrund von gravierenden datenschutz- und
verfassungsrechtlichen sowie technischen Bedenken abgelehnt.

Darüber hinaus fordert die ISPA eine weiterführende Kontrolle der zur
Überwachung ermächtigten Behörden durch die, die Überwachung in
Auftrag gebenden Richter - und dies in einer europäisch
harmonisierten Weise - um den verfassungsmäßigen und
datenschutzrechtlichen Umgang mit jenen im Zuge einer
strafrechtlichen Verfolgung elektronisch erfaßten Daten und
Informationen, die nicht mit der strafrechtlichen Untersuchung in
Zusammenhang stehen, zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

ISPA - Internet Service Provider Austria

Mag. Georg Hahn Karl Hitschmann Präsident Generalsekretär

Hrn. Vizekanzler Mag. Dr. Wolfgang SCHÜSSEL Hrn.
Bundesminister Dr. Caspar EINEM/BM für Verkehr Hrn.
Bundesminister Dr. Nikolaus MICHALEK/BM für Justiz Hrn.
Bundesminister Mag. Karl SCHLÖGL/BM für Inneres Hrn.
Sektionsleiter Dr. Wolf OKRESEK/BKA, Sektion V,

Rückfragehinweis: Internet Service Providers Austria Kaiserstr. 14/7
A-1070 Wien Tel: 0043 1 522 36 36 38 und Fax Klappe 10 Email:
office @ ispa.at

CON.ECT GmbH Kaiserstrasse 14/7 A-1070 Wien Tel.: +43-1-522 36
36-0 Fax: +43-1-522 36 36-10 E-Mail: office@conect.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***



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edited by Harkank
published on: 1999-03-15
comments to office@quintessenz.at
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