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Date: 1998-07-03
Deutsches Urteil im Domain Name Game
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q/depesche 98.7.3/1
Deutsches Urteil im Domain Name Game
Ganz offenbar zu dumm für das Geschäft gewesen: Der Mann, der sharp.de und epson.de erwarb:
Frankfurt (pte) (3. Juli 98/07:00) - Das Frankfurter Landgericht hat die Klage eines
Computer-Fachmanns zurückgewiesen, der für 45.000 Mark eine lange Liste von Internet-Domains
bekannter Unternehmens-, Marken- und Personennamen eingekauft hatte, um sie für teures Geld an die
betroffenen Firmen weiterzugeben. Als er von den Firmen mit Prozessen überzogen wurde, wollte er
sein investiertes Geld vom Verkäufer der Liste zurück, da es sich um ein offensichtlich
rechtswidriges Geschäft gehandelt habe - zu Unrecht, urteilte das Gericht in seiner Entscheidung
(Az.: 2/14 O 412/97). http://www.online-recht.de/
Der Mann hatte u.a. die Adressen Sharp.de und Epson.de erworben. Dem Argument der Rechtswidrigkeit
stimmten die Richter zwar grundsätzlich zu, ließen den Kläger aber dennoch abblitzen. Der Verkäufer
der Namensrechte hatte ausdrücklich auf die möglichen Konflikte im Namenschutz hingewiesen und auf
den Käufer übertragen. Nach Meinung der Frankfurter Richter hat er damit auch das Risiko einer
eventuellen Sittenwidrigkeit übernommen. Ob er sich einer Erpressung schuldig gemacht hat, wurde im
Zivilprozeß nicht überprüft.....
Full text
http://www.pressetext.at/cgi-bin/cgiwrap/prestext/.cgi/display.pl.cgi?pta=980703001
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edited by Harkank
published on: 1998-07-03
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