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Date: 2008-06-24
Filesharing: Eltern haften /nicht/ für Ihre Kinder
Eltern sind nicht verpflichtet die Internetaktivitäten Ihrer Kinder lückenlos zu kontrollieren - das stellte der OGH in einem Urteil zum Thema Filesharing fest. Ein Tiroler Vater weigerte sich eine Unterlassungserklärung zu leisten und einen Vergleich mit der LSG zu schließen, ließ aber das Filesharing-Tool seiner Tochter entfernen.
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"Das bloße Zurverfügungstellen des Computers mit Internetzugang schuf zwar eine adäquate Ursache für die spätere Rechtsverletzung, der Beklagte musste aber mangels irgendwelcher Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass seine Tochter bei Nutzung des Internet in Urheber- und/oder Werknutzungsrecht eingreifen würde", führt der OGH aus. Die Funktionsweise von Filesharing-Systemen könne bei Erwachsenen nicht als bekannt vorausgesetzt werden, weshalb F. nicht habe wissen müssen, dass die Daten damit auch anderen zugänglich gemacht würden. "Er war daher auch nicht verpflichtet, die Internetaktivitäten seiner Tochter von vornherein zu überwachen. (...)Damit fehlen aber die Voraussetzungen für eine Haftung des Beklagten als Gehilfen in Bezug auf den Verstoß seiner Tochter im November 2006."
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mehr:
Österreicher haftet nicht für Filesharing seiner Tochter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/109846
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edited by Mac Gyver
published on: 2008-06-24
comments to office@quintessenz.at
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