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Date: 2007-12-07
AT: Sicherheitspolizeigesetz - Zurueck in die DDR
Die Gesetzesnovelle und die Art der Umsetzung des SPG lässt sich einfach zusammenfassen: DDR Methoden in einem demokratischen Rechststaat.
Hatte Karl Korinek, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, mit seinem Stasi Vergleich in Ö1 noch für Aufsehen gesorgt - mit der Änderung des SPG wurden seine Warnungen, von einer Regierung der Mitte, rechts überholt.
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Folgend ein erster Auszug der Online Medien. In Print Medien wird es die um 16.00 bekannt gewordene Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wohl erst am Samstag in vollem Umfang schaffen.
Österreichs Polizei soll auch IP-Daten ohne Richterbeschluss erhalten
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100191
Außer Daten zu Inhabern von Telefonanschlüssen inklusive des Aufenthaltsorts von Mobiltelefonen soll die österreichische Polizei auch Zugriff auf IP-Adressen und die Daten deren Nutzer erhalten. Eine inhaltliche Begründung gegenüber dem Provider oder ein Richterbeschluss sind nicht mehr vorgesehen.
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Internetüberwachung: Regierung will Zugriff auf IP-Adressen
http://derstandard.at/?url=/?id=3140723
In dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP werden die "Sicherheitsbehörden berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war". Eine Begründung gegenüber dem Internetanbieter oder ein Richterbeschluss seien nicht mehr vorgesehen.
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Regierung will Zugriff auf IP-Adressen
http://futurezone.orf.at/it/stories/241096/
Gegen 23:50 Uhr am Donnerstag hat der Nationalrat in seiner 42. Sitzung die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] inklusive des erst am Nachmittag des selben Tages öffentlich bekannt gewordenen Änderungsantrags der ÖVP- und SPÖ-Sicherheitssprecher Günter Kößl und Rudolf Parnigoni mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.
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Sicherheitspolizeigesetz - noch weitergehende Eingriffe sind geplant
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=57820rgw
In einem Abänderungsantrag werden weitergehende Eingriffe geplant - SP versucht sich als Grundrechtsterminator - Beratungen und Stellungnahmen des DSR werden völlig ignoriert - BMI holt sich auch Totalzugriff auf Internetdaten
ftp://ftp.freenet.at/sic/spg-aenderung-12-2007.pdf
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Überwachung von Handys ausgeweitet
http://www.nachrichten.at/regional/oesterreich/622461
WIEN. Das gestern beschlossene Sicherheitspolizeigesetz stößt auf heftige Kritik. Mit dem Gesetz wird eine erweiterte Handy- aber auch die Internetüberwachung erlaubt.
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Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, verteidigte dagegen die Ausweitung der Handyüberwachung. Die kritisierte Standortfeststellung ohne richterliche Genehmigung sei bei Rettungseinsätzen schon heute Praxis, etwa wenn ein Vermisster im Gebirge geortet werden muss. Dieser Graubereich werde jetzt rechtlich abgesichert.
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Geht der Schutz der Quelle endgültig verloren?
http://nachrichtenfluss.blog.de/2007/12/06/geht_der_schutz_der_quelle_endgultig_ver~3404546
Laut futurezone hat der Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, noch heute die Handyüberwachung verteidigt. Da stellt sich natürlich die Frage, welche Funktion der Datenschutzrat tatsächlich hat. Der Datenschutz ist es wohl kaum.
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Handy-Abhörung beschlossen
http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/347871/index.do
Wien. Zahlreiche kritische Stellungnahmen konnten die Koalition nicht abhalten: Am Ende einer langen Parlamentssitzung beschlossen SPÖ und ÖVP am Donnerstag eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz.
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Überwachung ohne Richter?
http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/26/26781/1.html
Seit 2003 steigt in Österreich die Zahl der Polizei-Anträge zur Überwachung von Telefon und Handy. Nicht immer stimmen Richter zu. Jetzt ist eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geplant, die so unscharf formuliert ist, dass eine Standortfeststellung auch ohne Gerichtsbeschluss möglich sein könnte. Auch die Erhebung von IP-Adressen könnte der Polizei leichter gemacht werden. Ein rotes Tuch für Datenschützer aber auch ein Problem für Mobilfunkbetreiber beziehungsweise Provider.
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Nationalrat geht in Weihnachtspause
http://www.kurier.at/nachrichten/oesterreich/125670.php
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Sicherheit
Ein wenig Stimmung könnte ganz am Ende der Tagesordnung aufkommen, wenn das Sicherheitspolizeigesetz debattiert wird. Auf Widerstand stoßen dürfte, dass von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Personendaten verlangt werden dürfen.
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Wischi-waschi-Gesetz - Handypeilung wird ohne Richterbeschluss möglich
http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/politik/article178895.ece
Mit einer Wischi-waschi-Formulierung zur Reform des Sicherheitspolizeigesetzes wird die Standortpeilung ohne Richterbeschluss im Parlament abgesegnet.
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IP-Adressen für die Polizei auch ohne gerichtliche Anordnung
http://www.gulli.com/news/sterreich-ip-adressen-f-r-die-2007-12-06/
Große Koalitionen scheinen einen unerklärlichen Drang zur Abschaffung von Datenschutz und Bürgerrechten zu verspüren. In Österreich wurde dem Parlament per Schnellschuss ein Abänderungsantrag zum neuen Sicherheitspolizeigesetz zur Abstimmung vorgelegt. Ohne richterliche Anordnung sollen bei "Gefahr im Verzug" demnach Polizisten IP-Adressen, Namen und Anschrift des Nutzers sowie Handy-Standortdaten ausgehändigt werden.
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edited by Chris
published on: 2007-12-07
comments to office@quintessenz.at
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