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Date: 2007-10-01

10 Jahre Rasterfahndung - 0 Anwendungen

Nach dem großen Hype um die absolute Notwendigkeit der Rasterfahndung Mitte der 90er wurde das Gesetz auf "Probe" erlassen. Obwohl nach der Evaluierung, genauso wie heute, keine Erfahrungen der Anwendungen existieren, wurde es später in ein unbefristetes Gesetz überführt. Befristete Einführungen neuer Regelungen sind ein alter Schmäh der österreichischen Gesetzgebung - noch nie wurde eine bedeutendes Gesetz nach seiner Befristung gekippt.
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Terrorbekämpfung
Rasterfahndung: In 10 Jahren nie eingesetzt

(...)

Bis dato: keine Anwendung
Diese Fahndungsmethode wurde vom damaligen Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Michael Sika, gefordert, weil er sie bei der Suche nach dem Briefbombenattentäter einsetzen wollte. Später argumentierte Sika, durch die öffentliche Debatte um die Rasterfahndung sei Fuchs wohl so in Bedrängnis geraten, dass er bei der Zufallskontrolle die Nerven verloren und sich selbst verraten hat. Aber obwohl seit 1997 per Gesetz die Möglichkeit zur Rasterfahndung besteht, ist diese Methode laut Justizministerium kein einziges Mal durchgeführt worden, und zwar deswegen nicht, weil es von der Polizei bzw. von der Staatsanwaltschaft keinen einzigen Antrag dazu gegeben hat.

(...)

Rasterfahndung laut Studie ineffizient
Die Rasterfahndung wird also im Prinzip nur dann eingesetzt, wenn man überhaupt keinen Anhaltspunkt hat, wer der Täter ist. In Deutschland, wo die Rasterfahndung sehr wohl regelmäßig durchgeführt wird, kommt eine Studie des Max-Planck-Instituts übrigens zu dem Schluss, die Rasterfahndung sei ineffizient und führe nur selten zu den Tätern.

Abschaffung nicht geplant
In Österreich denkt man derzeit dennoch nicht daran, die Rasterfahndung abzuschaffen: "Nein. Da haben wir keinen aktuellen Plan", sagt Pilnacek und weist darauf hin, dass sogar sogar eine Ausdehnung der Befugnisse in Richtung Online-Überwachung angedacht ist.

mehr:
http://oe1.orf.at/inforadio/81541.html

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edited by Mac Gyver
published on: 2007-10-01
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