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Date: 2006-12-07

AT: IP-Sauhaufen auf juristisch

Noch ist die Richtlinie zur zwangsweisen Datenverhaltung nicht in Kraft, da kollidieren schon hierzulands Erlässe, Gesetze und Urteile rund um die dynamischen IP-Adressen, dass der Sau das Grausen kömmt.
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Wie es die beiden größten Breitband-Anbieter Österreichs in der Praxis mit der Speicherung der dynamischen IP-Adressen ihrer Kunden halten, wollen beide mit Verweis auf die vertrackte Gesetzeslage nicht öffentlich diskutieren.

Einerseits liegt eine Auskunftspflicht der Provider vor unter die nach Ansicht des OGH auch dynamische IP-Adressen fallen. Andererseits untersagt das Telekomgesetz - noch - siehe unten - eine Speicherung dieser Daten.

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"Es ist eine ungute Situation für die Provider", sagt Christian Pilnacek, Leiter der Abteilung Strafprozessrecht im Justizministerium. Es sei "ein echtes Dilemma" mit einander widersprechenden Urteilen, Erlässen bzw. Gesetzen, an dessen Behebung man mit den Netzbetreibern arbeite.

Der Kern des Problems ist Unsicherheit darüber, wie ein Urteil des Obersten Gerichtshofs über die "formlose" Weitergabe dynamischer IP-Adressen mit den Bestimmungen des Telekom-Gesetzes zusammenpassen soll, das eine Speicherung dieser Daten verbietet.

Im Fall von ADSL-Anschlüssen mit Pauschaltarif bedeutet dies, dass diese fortlaufend und temporär vergebenen Internet-Adressen vom Provider nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen, da sie nicht relevant für die Abrechnung sind.

Die Datenschutzkommission empfiehlt denn auch, diese Daten ohne Zustimmung des Kunden nicht mehr zu speichern, sobald das Datenvolumen pro Internet-Sitzung erhoben ist, denn nur das ist relevant.

Der laut allen Beteiligten häufigste Fall sind Auskunftsbegehren von Interessensverbänden der Musik- und Filmindustrie, die unter Vorlage einer temporären IP-Adresse, Datum und Uhrzeit von Internet-Providern Namen und Adressen von Tauschbörsennutzern verlangen. Grund: Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.

[...]

Mehr davon
http://futurezone.orf.at/it/stories/156025/


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edited by Harkank
published on: 2006-12-07
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