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Date: 2003-10-31
.de: "Strafverfolgung bricht Zweckbindung"
Strafverfolger in Deutschland wollen offensichtlich Zugriff auf die
fuer das LKW-Mautsystem gesammelten Daten. Trotz explizit anderslautender
Gesetze.
http://www.heise.de/newsticker/data/anm-30.10.03-000/
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Strafverfolgungsbehörden wollen trotz anders lautender gesetzlicher
Regelung Zugriff auf die bei der Mauterfassung für Lastkraftwagen
anfallenden Daten. Die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Gummersbach
hat im August einen Beschluss erwirkt, dass die Firma Toll Collect
Daten aus dem Probebetrieb des Mauterfassungssystems für Lastkraftwagen
herausgeben solle.
<...>
das Autobahnmautgesetz <sieht> für die Mautdaten eine Zweckbindung
vor, die jede andere Verwendung als für das Mautsystem ausdrücklich
ausschließt.
<...>
Nach Auffassung des Gerichts ist die gesetzliche Regelung der
Zweckbindung gegenüber den Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden
aber wertlos. Hier gelte offensichtlich die Devise "Strafverfolgung
bricht Zweckbindung, selbst wenn der Gesetzgeber Letztere
ausdrücklich vorgesehen hat", kommentiert der Frankfurter
Datenschutzexperte Johann Bizer den Fall.
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Fazit ist: Genau das ist der Grund, warum man Daten erst gar nicht
sammeln sollte - Begehrlichkeiten finden viel zu schnell einen
passenden Richter oder eine Gesetzesluecke.
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edited by rbarclay
published on: 2003-10-31
comments to office@quintessenz.at
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