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Date: 2003-10-17
Berufsverbot für Freiberufler wegen Telefon?
So ungefähr könnte jemand fragen, bei dem Zweifel an der geistigen Gesundheit Stuttgarter Staatsanwälte aufkommen. Die hat natürlich niemand, denn es ist doch ein normaler Vorgang, wenn auf Satiere in Deutschland ein Berufsverbot folgt.
Im konkreten Fall hat sich der Herr Alvar Freude den Spaß erlaubt, Seiten aus dem Internet auf ein anderes Medium zu portieren und das Fernmeldegeheimnis sowie die Redefreiheit in Anspruch zu nehmen, um gesperrte Websites am Telefon vorzulesen. Natürlich werden auch gleich noch Sachen angeprangert, die eigentlich nichts mit irgendwas zu tun haben ... aber wenn man doch schon mal dabei ist ...
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http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.10.03-003/
Der Netzaktivist Alvar Freude hat sich wieder einmal durch eine Aktion Ärger eingehandelt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart droht ihm sogar mit Berufsverbot. Sie reibt sich unter anderem an dem Vorlesedienst "Freedom Fone" auf der Website [1]Odem.org. Freude bietet an, in Nordrhein-Westfalen gesperrte Internetseiten am Telefon vorzulesen.
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Dabei wird nicht nur die [2]Weiterleitung von Odem.org auf andere Websites mittels Redirect technisch als Umgehung bestehender Websitesperren interpretiert und ihm gar Unterstütung von Nazis und Volksverhetzung vorgeworfen.
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Zu erwähnen ist hierbei, dass Alvar Freude freiberuflich tätig ist.
[...]
Dabei werden Freude mittlerweile auch Verlinkungen zu Webseiten zur Last gelegt, die weder mit den bisherigen Sperrverfügungen noch seinen Projekten irgendwie zu tun haben
[...]
Freudes Verteidiger vermuten, dass die Düsseldorfer Bezirksregierung den Beschuldigten mundtot machen will.
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edited by harko
published on: 2003-10-17
comments to office@quintessenz.at
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