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Date: 2003-09-18
Rechtsbeugerische Rechtsdurchsetzer zurecht gewiesen
In der Posse um die fadenscheinig begründeten Zugriffe des BKA auf Daten des Anonymisierungsdienstes An.ON kommt noch einmal Bewegung. Einerseits wurde nun richterlich festgestellt, dass all das illegal war, andererseits stellte man fest, dass dieses Mitloggen ansich schon nicht hätte sein müssen - der entsprechende Beschluss war schon vor der Durchführung außer Kraft gesetzt worden, konnte jedoch wegen eines so genannten "technischen Versehens" nicht zugestellt werden.
Die Herren Beamten, die sich dieses (ja scheinbar illegal erzwungene Log) dann mit (scheinbar wenig legalen) Methoden der einfachen Polizeiarbeit "beschafften", sind nun noch Gegenstand eines weiteren Verfahrens.
Bleibt zu hoffen, dass sowas nicht letztlich doch noch im Sande versickert.
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http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.09.03-001/
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Das BKA hatte am 3. Juli einen richterlichen Beschluss erwirkt, wonach AN.ON Verbindungsdaten protokollieren musste, um Besucher einer bestimmten kriminellen Website herauszufiltern. Für die Aufzeichnung der Daten habe es aber "keine Rechtsgrundlage" gegeben, stellte das Gericht fest.
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Wie dem Bericht der AN.ON-Betreiber zu entnehmen ist, setzte das Landgericht Frankfurt/Main bereits am 11. Juli die Vollziehung des Amtsgerichtsbeschlusses aus. Doch das erfuhren die Betreiber erst sechs Wochen später, am 26. August. Einer Begleitnotiz entnahmen sie, dass durch ein "technisches Versehen" eine frühere Zusendung unterblieben war. In dem Zeitraum zwischen dem 11. Juli und dem 26. August loggten die Betreiber jedoch den einzigen Zugriff mit. Diesen Datensatz [5]sicherten sich dann am 30. August BKA-Beamte mittels eines einfachen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses. Dieses Vorgehen überprüft das Landgericht Frankfurt derzeit in einem weiteren Verfahren.
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Die Projektpartner haben nun zu Fragen der Strafverfolgung ihre Policy präzisiert und veröffentlicht. Sie wollen künftig ihre Nutzer "zeitnah" über etwaige richterliche Beschlüsse informieren. Wie "zeitnah", wird eine eigene juristische Klärung feststellen.
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edited by harko
published on: 2003-09-18
comments to office@quintessenz.at
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