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Date: 2003-08-18
DE: Vom Anonymizer zum Polizeispitzel
Anonymes surfen ist in DE nicht erlaubt. Das behauptet zumindest das BKA. Nun wurde in den Anonymizer "JAP" flux eine Hintertuere fuer die Polente nebst Upgradezwang eingebaut. Das diese das komplette System ad absurdum fuehrt und schon seit ein par Wochen ohne Hinweis darauf eingebaut wurde ist auch nicht lustig.
Da sollte sich die APO und Globalisierungsgegner mal schnell nach anderen Anonymizer-Tools umschauen, denn deren Umtriebe werden oft als "Staatsfeindlich" einsortiert. Ueberhaupt ist es erstaunlich, wegen was in DE alles abgehoehrt werden darf: §100a.
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Nicht mehr ganz anonym: Anonymisier-Dienst JAP protokolliert Zugriffe
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Auf Betreiben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden die Mitarbeiter des Forschungsprojektes AN.ON verpflichtet, die Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und über die gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen.
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Das Bundeskriminalamt stützte sich dabei auf die Nachfolgeregelung für den § 12 FAG, nämlich § 100 g und § 100 h StPO. [0]
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Für den schleswig-holsteinischen Landesdatenschützer Helmut Bäumler hat "dieser Beschluss keine Rechtsgrundlage und ist offenkundig rechtswidrig."
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Die Entwickler im AN.ON-Projekt mussten nun eine Protkollierungsfunktion programmieren und in einer neuen Version der Mix-Software implementieren. Sie dokumentierten dies, da das Projekt Open Source ist, im Source-Code als "Crime Detection". Damit können die Abrufe bestimmter IP-Adressen von Websites protokolliert werden. Die IP-Adresse des Anfragers, der Request und Datum und Uhrzeit sind somit bekannt.
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Das Vertrauen in AN.ON dürfte ob der BKA-Aktion nun aber erheblich angekratzt sein -- die Protokollierungsfunktion führt die Anwendung schlicht ad absurdum.
[0] http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Mehr:
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-18.08.03-001/
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edited by Abdul Alhazred
published on: 2003-08-18
comments to office@quintessenz.at
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