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Date: 2003-07-24
Erwarten SCO nun weitere juritische Schwierigkeiten?
In Europa ist es SCO bereits verboten zu behaupten irgendwelche ihrer Rechte würden verletzt werden. Weil SCO sich daran nicht gehalten hat laufen bereits die ersten Verfahren gegen SCO. Wenn SCO aber, wie angekündigt, von Linuxanwendern wegen dubioser Gründe Lizenzzahlungen verlangt sieht der FSF darin einen Verstoß gegen europäisches Recht. Die Österreicher drohen SCO in diesem Fall sogar mit dem Strafrecht. Das sieht im Fall von Urheberrechtsverletzungen ein Entgelt der Autoren und sogar Gefängnisstrafen vor.
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Die ausführliche Pressemeldung des FFS
http://www.ffs.or.at/presse/pm-20030723.txt
Ohne eine Einigung mit den Entwicklern ist die Einhebung solcher Lizenzgebüren und ganz allgemein die Verbreitung von Linux zu anderen als in der General Public License vorgesehenen Bedingungen nicht nur eine gravierende Verletzung des Nutzungsvertrages GPL sondern bereits durch europäische und nationale Gesetze illegal und strafbar. Das selbe gilt für viele andere freie Softwareprogramme, die SCO verkauft.
Neues Lizenzangebot von SCO
http://www.pro-linux.de/news/2003/5755.html
Und so hofft das Unternehmen über zwei Millionen potentielle Kunden zu haben, die wider Willen ein unautorisiertes UNIX benutzen und nach einer klaren Rechtslage lechzen. Diese wird fortan unter dem Namen binary UnixWare license jedem potentiellen Kunden, sei er in Tibet oder Gaborone zu Hause, angeboten.
Ordnungsverfahren gegen SCO eingeleitet
http://www.pro-linux.de/news/2003/5606.html
Trotz der Entscheidung der Landgerichte Bremen und München I, die SCO per einstweiliger Verfügung verboten haben, weiterhin zu behaupten, Linux beinhalte unrechtmäßig erworbenes Eigentum von SCO, findet sich diese Äußerung weiterhin auf der Website der Firma.
Da die Behauptungen weiter öffentlich verbreitet wurden, wurde am Freitag, den 6. Juni, ein Ordnungsgeldantrag gegen die SCO GmbH gestellt.
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edited by Bernhard Mayer
published on: 2003-07-24
comments to office@quintessenz.at
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