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Date: 2001-02-26

AT: Wirtschaft gegen Ueberwachungsverordnung


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Wirtschaftskammer und Telekom-Industrie weigern sich, die
Kosten zu übernehmen, und lehnen
Überwachungsverordnung [ÜVO] "entschieden" ab | Entwurf
der ÜVO sei "unausgereift" und "möglicherweise
verfassungswidrig" |"Wildwuchs" an Abhörbegehren schon
jetzt gegeben

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Nachdem sich die Arbeiterkammer am Donnerstag bereits
"vehement" gegen den Entwurf einer
Überwachungsverordnung des Verkehrsministeriums
ausgesprochen hatte, stellt sich auch die gesamte Telekom-
Industrie gegen den Entwurf.

In den fristgerecht am Freitag eingelangten Stellungnahmen
von Wirtschaftskammer [WKO], VAT [Verband alternativer
Telefonie-Netzbetreiber] und FMK [Forum
Mobilkommunikation] wird die ÜVO genannte
Überwachungsverordnung in ihrer derzeitigen Form einhellig
abgelehnt.

Die WKO sieht in der Bestimmung, dass die Netzbetreiber
die Kosten für Lauschangriffe tragen sollten, einen
"schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit des
Eigentums" und äußert "schwerwiegende Bedenken im
Hinblick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit".

"Verteuerung der Produkte" Darüber hinaus würden derartige
Maßnahmen zu einer "Schwächung des
Wirtschaftsstandorts Österreich und einer Verteuerung der
Produkte" für den Konsumenten führen. Diesen Punkt hatte
die AK in ihrer Stellungnahme zum Entwurf am Donnerstag
massiv kritisiert.

VAT: "Der Bund soll zahlen" Der Verband alternativer
Telefonienetz-Betreiber befürchtet hohe Investitionskosten
und operative Kosten für Personal und Räume, die rund um
die Uhr bereitzustellen seien.

Verlangt wird "die vollständige Kostentragung durch
denjenigen, der diese Einrichtungen wünscht, nämlich den
Bund".

"Wildwuchs" an Anfragen Weiters kritisiert der VAT einen
"Wildwuchs an Anfragen" zur Telefonüberwachung nach § 53
Abs. 3 SPG von Seiten der Sicherheitsbehörden, der bereits
jetzt gegeben sei. Für den Netzbetreiber sei dabei oft "nicht
nachvollziehbar, wer der zuständige Ansprechpartner" bei
den Behörden sei.

Warnung vor Missbrauch Da nach dem Verordnungsentwurf
bei jedem Verkehr auf dem abgehörten Anschluss parallel
und automatisch eine zweite Leitung zur Behörde aufgebaut
werde, würden die Fernemeldeanlagen der Betreiber mit den
Abhöranlagen der Behörde verkoppelt.

Die Abschottung der Fernmeldeanlagen von den Diensten sei
so nur noch softwaretechnisch gegeben.

Der ÜVO-Entwurf selbst bezieht sich auf einen Standard
namens ES 201.671 des European Telecom Standards
Institute [ETSI], der wiederum auf die letztlich im EU-
Ministerrat 1999 gescheiterten "ENFOPOL"-
Überwachungspläne zurückzuführen ist.


Mehr
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=58648



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edited by Harkank
published on: 2001-02-26
comments to office@quintessenz.at
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