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Date: 2000-10-11
AT: Data Mining, Spitzel, Innenministerium
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Heute Vorlage des Berichts der Sonderkommission zur
Spitzelaffäre | Großrechner, Netzwerke und Datenbanken im
Innenministerium | Keine Auskunftspflicht gegenüber dem
Datenschutzgesetz bei EKIS
vor 7min
Nein, besichtigen könne man das Rechenzentrum nicht,
sagte Nikolaus Schwab, Leiter der EDV-Zentrale im
Innenministerium, auf Anfrage der FutureZone. Auskünfte
über die Netzwerk-Topologie könne es gleichfalls keine
geben.
Schließlich seien der "kriminalpolizeiliche Aktenindex", und
andere Datenbanken des Elektronischen
Kriminalpolizeilichen Informationssystems [EKIS], die im
Zusammenhang mit der mutmaßlichen Spitzelaffäre ins
Gerede kamen, "von der Auskunftspflicht nach dem
Datenschutzgesetz ausgenommen."
Physische Datenlöschung
Dieser Index, der "jede Anzeige einer Sicherheitsbehörde an
eine Behörde der Strafjustiz auf Grund eines strafrechtlich
relevanten Tatbestands mit Ausnahme von
Fahrlässigkeitsdelikten" aufgelistet hat, stehe, sagt Schwab,
wie alle Datenbanken im Innnenminmisterium auf einer
Rechtsgrundlage, Paragraph 57,1,6 Sicherheitspolizeigesetz.
Und wie gesetzlich vorgeschrieben, würden die Datensätze
"fünf Jahre nach dem letzten Eintrag" ordnungsgemäß und
physisch gelöscht.
"Die Datenspeicherwut" Datenschützern wie Hans Zeger ist
genau diese Fortschreibung ein Dorn im Auge. Jahr um Jahr
steige die Datenspeicherwut und wie die Erfahrung zeige, sei
man im Aktenindex der Kriminalpolizei schon durch einen
bloßen Beschwerdebrief an das Bundesministerium für Innere
Angelegenheiten dabei.
Da weder über Einträge noch über Löschungen in dieser
Datenbank informiert werde, schleppe so mancher Bürger
dieses Landes ein langes Verzeichnis hinter sich her, ohne
es zu wissen.
Einmal alle fünf Jahre etwa von einem bösartigen Nachbarn
angezeigt zu werden, reiche schon aus, dass die Einträge in
den kriminalpolizeilichen Aktenindex bis zum Ableben des
Eingetragenen erhalten bleiben.
Frage der Hardware Auf welcher Hardware diese Einträge
prozessiert werden, kommt ebenfalls einem Staatsgeheimnis
gleich. Viel mehr, als dass ein "Großrechner mit 2 CPUs auf
Basis OS 390" involviert sei, ist dem EDV-Leiter über die
Architektur seines Netzwerks nicht zu entlocken.
Mainframe von Hal'schen Dimensionen
Als sicher anzunehmen ist, dass es sich um ein so
genanntes gemischtes Netzwerk handelt, das seit den frühen
80er Jahren von einem IBM-Mainframe ausgehend
"organisch" gewachsen ist.
Ziemlich viel mehr
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=44508
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edited by Harkank
published on: 2000-10-11
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