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Date: 2000-08-26

CH: Video-Ueberwachung kommt


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Im hypermodernen Rapportsaal der Urania-Hauptwache
herrscht gespannte Aufmerksamkeit. Die Kommandantin
lehnt sich mit leisem Lächeln zurück und wartet, bis alles
bereit ist. Ein Kopfnicken, die Multimedia-Info-Show beginnt.
Auf der zentralen Leinwand gestochen scharfe Bilder eines
sonnigen Sommernachmittags auf dem autofreien
Limmatquai. Aufgenommen von einer der vielen Hundert
Videoüberwachungskameras in der ganzen Stadt. Inmitten
der zahlreichen Passanten, locker parlierend, eine Gruppe
von sieben Männern. Allerdings eine Spur zu locker und eine
Spur zu elegant. Die gleichen weissen Borsalino-Hüte trug
man doch vor bald einmal hundert Jahren in Chicago . . .

Seepolizei-Livecam noch blockiert

Zukunftsmusik? Sicher. Wenigstens was den Videofilm und
zwei, drei weitere Details betrifft. Heute, im Jahr 2000, sind
solche Aufnahmen in der Schweiz noch verboten. So will es
das geltende Eidgenössische Datenschutzgesetz. Und so
will es der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich, weshalb
die Seepolizei die entschärfte Version ihrer an sich
harmlosen Livecam auf dem Bootshaus am Mythenquai noch
immer nicht in Betrieb nehmen kann. Das Geschäft dürfte,
sofern dem Datenschützer die zusätzlich verlangte
Begründung durch den Rechtsdienst der Stadtpolizei genügt,
in absehbarer Zeit zur Genehmigung auf dem Schreibtisch
von Stadträtin Esther Maurer landen. Es ist auch
anzunehmen, dass dann, wenn die Kamera wieder läuft, auf
der seit dem 10. August aufgeschalteten Internetseite des
Städtischen Datenschutzbeauftragten
(http://www.das.stzh.ch) dessen Überlegungen dazu
nachzulesen sind.

Sollte die schweizerische Gesetzgebung dem ausländischen
Trend folgen und in den nächsten Jahren eine
Videoüberwachung auch auf Strassen und Plätzen zulassen,
so wie das heute schon etwa bei Kehrichtsammelstellen, auf
Bahnhöfen, in Parkhäusern, Ladengeschäften oder am
Arbeitsplatz längst der Fall ist, könnte der Wind drehen.
Dann würde das vom Eidgenössischen
Datenschutzbeauftragten in seinem 7. Tätigkeitsbericht
verlangte "Recht auf Anonymität" des Bürgers wegfallen.
Damit wäre es denkbar, dass beispielsweise in den
Stadtkreisen 4 oder 5 eine Videoüberwachung auch politisch
möglich würde - egal, ob wegen der Dealerszene oder wegen
der Bürgerwehren. Vor Jahresfrist war die SVP, mit der FDP
im Schlepptau, im Gemeinderat mit einem Vorstoss zur
Installation von Kameras in der Zwinglistrasse noch klar am
rot-grünen Widerstand wegen der geltenden
Datenschutzbestimmungen gescheitert.


Mehr davon
http://tages-anzeiger.ch/ta/genArtikel?ArtId=26793
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Relayed by
Umberto Annino <umbiannino@gmx.net>

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edited by Harkank
published on: 2000-08-26
comments to office@quintessenz.at
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