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Date: 2000-04-26
Filter/populismus in DE
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Florian Rötzer 26.04.2000
Wie sich eigenmächtiges Filtern auf der Ebene von
Softwarefirmen und Providern darstellt, lässt sich im Fall von
AOL und Cyber Patrol sehen: politische Einseitigkeit
Mit populistischen Beteuerungen will Bundesjustizministerin
Herta Däubler-Gmelin Kriminalität und Rechtsextremismus
im Internet besser bekämpfen, um so die flächendeckende
Durchsetzung von Filtern für die deutschen Bürger zu
beschleunigen. Allmählich scheint man sich in den Wahn zu
begeben, technisch alle Probleme aus der Welt bringen zu
können. Im Internet sind das Filter oder andere
Möglichkeiten, wie man den Zugang zu Inhalten blockieren
kann.
Sieht man einmal von der Frage ab, ob durch irgendein
Verbot irgendein Neonazi weniger entstanden ist, so scheint
die ganze Linie sehr bedenklich zu sein, die die
Bundesjustizministerin da einschlägt. Da sie offenbar davor
zurückscheut, Inhalte auf gesetzlicher Ebene im Internet zu
zensieren, soll dies durch eine Art eines freiwilligen
Verhaltenscodex der Internetunternehmen und Provider
zustande kommen. Die beschließen dann wohl kurzer Hand
selbst, welche Inhalte blockiert werden sollen, um nicht in
mögliche Schwierigkeiten mit dem Gesetz zu geraten.
Gedacht wird auch an eine direkte Kooperation zwischen
Providern und Bürgerorganisationen, die die Provider direkt
auf Webseiten hinweisen können und nicht den Umweg über
Behörden oder Medien nehmen müssten. Die Gefahr besteht
jedenfalls, dass dies zu einer wilden Zensuraktion ausarten
könnte.
Solche Zensurmaßnahmen mit einseitigem Zuschnitt sind
denn auch bereits bei den Kinderfiltern festzustellen, wie
AOL dies mit der Software "Cyber Patrol" für "Kids Only"-
Websites anbietet. Unlängst ist es zu einem Konflikt
zwischen Hackern gekommen, die die Filtersoftware
geknackt und dann die Liste der gesperrten Seiten
veröffentlicht haben, und Mattel gekommen, die jetzt offenbar
die Learning Company, den Hersteller von Cyber Patrol,
abstoßen will. Hacker und Mattel kamen außergerichtlich zu
einer Einigung, das Gericht aber hatte aufgrund eines
Verstoßes gegen das Urheberrecht wegen Reverse
Engineering das Anbieten des Umgehungsprogramms für den
Filter im Netz verboten.
....
Voll Text
http://www.telepolis.de/tp/deutsch/inhalt/te/8080/1.html
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Connectivity statt Isolierung
http://o5.or.at
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edited by Harkank
published on: 2000-04-26
comments to office@quintessenz.at
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